HOAI-Rechner mit aktuellen Honorarordnungen

Architekten- und Ingenieurhonorare nach HOAI 2021 berechnen. Kostenlos und ohne Anmeldung.

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Anrechenbare Kosten

Leistungsphasen

Anrechenbare Kosten
Zone – Honorarspanne
Honorarsatz
Honorar (100% Leistungsphasen)
Anteil gewählte Leistungsphasen

Nettohonorar
MwSt. %

Bruttohonorar

Anrechenbare Kosten eingeben

Alternativ nach DIN 276 aufschlüsseln (wird nur verwendet, wenn oben kein Pauschalwert steht):
KG 400 wird gestaffelt angerechnet: bis 25% von KG 300 voll, darüber zur Hälfte (übliche Praxisregel).

Welche HOAI-Fassung gilt für Ihr Projekt?

Maßgeblich ist nicht das heutige Datum, sondern der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich; die HOAI 2021 kennt nur noch Orientierungswerte.
→ Alle Honorartafeln im Detail

 

Leistungsbilder im HOAI Rechner

Der HOAI Rechner bildet die HOAI 2021 für die Leistungsbilder ab, die Architektur- und Ingenieurbüros in der Praxis am häufigsten abrechnen: 

§ 34 Gebäude und Innenräume

§ 39 Freianlagen 

§ 43 Ingenieurbauwerke 

§ 51 Tragwerksplanung für Gebäude und Ingenieurbauwerke 

§ 55 Technische Ausrüstung für alle acht Anlagengruppen von Abwasser, Wasser und Gas bis Gebäudeautomation 

Jedes Leistungsbild ist mit seiner Honorartafel, den Honorarzonen und den Prozentsätzen der Leistungsphasen hinterlegt. Die anrechenbaren Kosten lassen sich pauschal oder nach den Kostengruppen der DIN 276 eingeben.

 

Honorarzonen I bis V

Die Honorarzone bildet ab, wie anspruchsvoll die Planungsaufgabe ist, von Zone I bei sehr geringen bis Zone V bei sehr hohen Anforderungen. Bei Grenzfällen lohnt der Vergleich: Rechnen Sie zwei benachbarte Zonen durch und sehen Sie die Spanne unmittelbar. 
→ Honorarzonen ermitteln: Kriterien und Beispiele

 

Anrechenbare Kosten nach DIN 276

Bemessungsgrundlage des Honorars ist nicht die Bausumme, sondern die anrechenbaren Kosten nach DIN 276, jeweils netto. Im Rechner geben Sie sie pauschal ein oder schlüsseln nach KG 300, KG 400 und KG 500 auf; die Technischen Anlagen werden dabei gestaffelt angerechnet.
→ Was zu den anrechenbaren Kosten zählt
→ Baunebenkosten der KG 700

 

Leistungsphasen und ihre Honoraranteile

Werden nur einzelne Leistungsphasen beauftragt, wird auch nur deren Anteil abgerechnet. Für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI gelten diese Werte:

Leistungsphase 12 %Grundlagenermittlung
Leistungsphase 27 %Vorplanung
Leistungsphase 315 %Entwurfsplanung
Leistungsphase 43 %Genehmigungsplanung
Leistungsphase 525 %Ausführungsplanung
Leistungsphase 610 %Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 74 %Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 832 %Objektüberwachung
Leistungsphase 92 %Objektbetreuung und Dokumentation

Für andere Leistungsbilder gelten abweichende Anteile, die der Rechner automatisch setzt. 
→ Die neun Leistungsphasen im Überblick

 

Umbauzuschlag und weitere Zuschläge

Umbauten und Modernisierungen sind planerisch aufwendiger als Neubauten; die HOAI sieht dafür einen Zuschlag vor, der schriftlich vereinbart werden sollte. Nicht im Grundhonorar enthalten sind außerdem Nebenkosten und Besondere Leistungen. 
→ Umbauzuschlag richtig vereinbaren
→ Besondere Leistungen nach HOAI

 

Software-Block

Ein Schätzwert ist der Anfang. Im Büroalltag wird daraus ein Angebot, ein Auftrag und eine prüfbare Rechnung, mit Nachträgen, Teilrechnungen und dem Abgleich gegen die geleisteten Stunden.
In PROJEKT PRO ist die HOAI über die gesamte Auftragsphase hinterlegt: Honorarermittlung, Zeiterfassung und Kosten-Controlling greifen ineinander, statt in getrennten Tabellen zu liegen.

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PROJEKT PRO 24 auf einen Blick

FAQ

Ja. Die Honorarberechnung ist vollständig kostenfrei und ohne Anmeldung oder Registrierung nutzbar. Es werden keine Projektdaten gespeichert.

Vier Fassungen: HOAI 1996 in der Euro-Fassung 2002, HOAI 2009, HOAI 2013 und die aktuelle HOAI 2021. Maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt.

Aus vier Größen: den anrechenbaren Kosten nach DIN 276, dem Leistungsbild, der Honorarzone und dem gewählten Honorarsatz. Aus der Honorartafel ergibt sich das Honorar für alle Leistungsphasen; anschließend wird der Anteil der beauftragten Phasen angesetzt.

Die nach DIN 276 ermittelten Nettokosten des Objekts, die als Bemessungsgrundlage des Honorars dienen. Sie sind nicht identisch mit der Bausumme: Die Technischen Anlagen der KG 400 werden gestaffelt angerechnet, die Baunebenkosten der KG 700 bleiben außen vor.

Die Zone ergibt sich aus den Planungsanforderungen des Objekts und wird anhand der Bewertungsmerkmale der HOAI bestimmt, von Zone I bei sehr geringen bis Zone V bei sehr hohen Anforderungen. Bei Grenzfällen lohnt es sich, zwei benachbarte Zonen durchzurechnen.

Nein. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Die HOAI 2021 enthält nur noch unverbindliche Orientierungswerte: Das Honorar ist frei verhandelbar, die Honorartafeln bleiben in der Praxis aber die übliche Verhandlungsgrundlage.

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