LIVE Webinar
Steigern Sie Ihre Projektgewinne!
Lernen Sie in 30 Minuten alle Funktionen von PROJEKT PRO kennen!
Jeden Donnerstag, 13:00 - 13:30 Uhr
Architekten- und Ingenieurhonorare nach HOAI 2021 berechnen. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Maßgeblich ist nicht das heutige Datum, sondern der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich; die HOAI 2021 kennt nur noch Orientierungswerte.
→ Alle Honorartafeln im Detail
Der HOAI Rechner bildet die HOAI 2021 für die Leistungsbilder ab, die Architektur- und Ingenieurbüros in der Praxis am häufigsten abrechnen:
§ 34 Gebäude und Innenräume
§ 39 Freianlagen
§ 43 Ingenieurbauwerke
§ 51 Tragwerksplanung für Gebäude und Ingenieurbauwerke
§ 55 Technische Ausrüstung für alle acht Anlagengruppen von Abwasser, Wasser und Gas bis Gebäudeautomation
Jedes Leistungsbild ist mit seiner Honorartafel, den Honorarzonen und den Prozentsätzen der Leistungsphasen hinterlegt. Die anrechenbaren Kosten lassen sich pauschal oder nach den Kostengruppen der DIN 276 eingeben.
Die Honorarzone bildet ab, wie anspruchsvoll die Planungsaufgabe ist, von Zone I bei sehr geringen bis Zone V bei sehr hohen Anforderungen. Bei Grenzfällen lohnt der Vergleich: Rechnen Sie zwei benachbarte Zonen durch und sehen Sie die Spanne unmittelbar.
→ Honorarzonen ermitteln: Kriterien und Beispiele
Bemessungsgrundlage des Honorars ist nicht die Bausumme, sondern die anrechenbaren Kosten nach DIN 276, jeweils netto. Im Rechner geben Sie sie pauschal ein oder schlüsseln nach KG 300, KG 400 und KG 500 auf; die Technischen Anlagen werden dabei gestaffelt angerechnet.
→ Was zu den anrechenbaren Kosten zählt
→ Baunebenkosten der KG 700
Werden nur einzelne Leistungsphasen beauftragt, wird auch nur deren Anteil abgerechnet. Für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI gelten diese Werte:
| Leistungsphase 1 | 2 % | Grundlagenermittlung |
| Leistungsphase 2 | 7 % | Vorplanung |
| Leistungsphase 3 | 15 % | Entwurfsplanung |
| Leistungsphase 4 | 3 % | Genehmigungsplanung |
| Leistungsphase 5 | 25 % | Ausführungsplanung |
| Leistungsphase 6 | 10 % | Vorbereitung der Vergabe |
| Leistungsphase 7 | 4 % | Mitwirkung bei der Vergabe |
| Leistungsphase 8 | 32 % | Objektüberwachung |
| Leistungsphase 9 | 2 % | Objektbetreuung und Dokumentation |
Für andere Leistungsbilder gelten abweichende Anteile, die der Rechner automatisch setzt.
→ Die neun Leistungsphasen im Überblick
Umbauten und Modernisierungen sind planerisch aufwendiger als Neubauten; die HOAI sieht dafür einen Zuschlag vor, der schriftlich vereinbart werden sollte. Nicht im Grundhonorar enthalten sind außerdem Nebenkosten und Besondere Leistungen.
→ Umbauzuschlag richtig vereinbaren
→ Besondere Leistungen nach HOAI
Ein Schätzwert ist der Anfang. Im Büroalltag wird daraus ein Angebot, ein Auftrag und eine prüfbare Rechnung, mit Nachträgen, Teilrechnungen und dem Abgleich gegen die geleisteten Stunden.
In PROJEKT PRO ist die HOAI über die gesamte Auftragsphase hinterlegt: Honorarermittlung, Zeiterfassung und Kosten-Controlling greifen ineinander, statt in getrennten Tabellen zu liegen.
Steigern Sie die Wirtschaftlichkeit in Ihrem Planungsbüro.
Ja. Die Honorarberechnung ist vollständig kostenfrei und ohne Anmeldung oder Registrierung nutzbar. Es werden keine Projektdaten gespeichert.
Vier Fassungen: HOAI 1996 in der Euro-Fassung 2002, HOAI 2009, HOAI 2013 und die aktuelle HOAI 2021. Maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt.
Aus vier Größen: den anrechenbaren Kosten nach DIN 276, dem Leistungsbild, der Honorarzone und dem gewählten Honorarsatz. Aus der Honorartafel ergibt sich das Honorar für alle Leistungsphasen; anschließend wird der Anteil der beauftragten Phasen angesetzt.
Die nach DIN 276 ermittelten Nettokosten des Objekts, die als Bemessungsgrundlage des Honorars dienen. Sie sind nicht identisch mit der Bausumme: Die Technischen Anlagen der KG 400 werden gestaffelt angerechnet, die Baunebenkosten der KG 700 bleiben außen vor.
Die Zone ergibt sich aus den Planungsanforderungen des Objekts und wird anhand der Bewertungsmerkmale der HOAI bestimmt, von Zone I bei sehr geringen bis Zone V bei sehr hohen Anforderungen. Bei Grenzfällen lohnt es sich, zwei benachbarte Zonen durchzurechnen.
Nein. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Die HOAI 2021 enthält nur noch unverbindliche Orientierungswerte: Das Honorar ist frei verhandelbar, die Honorartafeln bleiben in der Praxis aber die übliche Verhandlungsgrundlage.
Buchen Sie ein unverbindliches Gespräch mit unseren Expert:innen – individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt.