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Die Leistungsphasen nach HOAI, der Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen, bilden die Grundlage der Bauprojektplanung und Bauprojektdurchführung in Deutschland. Sie unterteilen den gesamten Bauprozess in klar definierte Phasen: von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Bei einem Bauprojekt werden die Aufgaben der Architekt:innen und Ingenieur:innen in 9 Leistungsphasen, auch Bauphasen genannt, unterteilt. Diese Phasen strukturieren den gesamten Planungs- und Bauprozess in einzelne Abschnitte. Die Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (HOAI) definiert dabei klar, welche Leistungen in jeder Phase zu erbringen sind, und ordnet ihnen entsprechende Honorare zu.
Die Leistungsphasen gliedern den gesamten Planungs- und Bauprozess in klare, aufeinander aufbauende Schritte und bilden so das Gerüst für den Erfolg eines Bauprojektes. Es wird eine nachvollziehbare Struktur geschaffen, die Qualität und Transparenz sicherstellt. Im Prinzip haben die Leistungsphasen folgende Ziele:
Jeder Leistungsphase nach HOAI werden verschiedene Aufgaben zugeteilt, die sich in Grundleistungen und Besondere Leistungen unterteilen. In allen Phasen tragen Fachleute mit spezifischem Wissen gemeinsam dazu bei, den reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens zu gewährleisten.
Das Ziel der LPH1 ist es, alle wesentlichen Informationen und Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu sammeln und zu analysieren:
In der LPH2 wird ein erstes Planungskonzept entwickelt. In diesem sind sowohl gestalterische als auch technische und wirtschaftliche Aspekte des Projekts enthalten:
In der LPH3 wird ein konkreter Entwurf des Bauprojekts erarbeitet und die Rahmenbedingungen werden festgelegt:
In der LPH4 werden Genehmigungen und Zustimmungen eingeholt. Es kann mit Kosten verbunden sein, die bei der Budgetierung beachtet werden müssen:
Die LPH5 beinhaltet die Erstellung der finalen Pläne und Zeichnungen, mit dem Ziel, in die Ausführungsphase überzugehen:
In der LPH6 werden Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Vergabe vorbereitet:
Der Fokus bei LPH7 liegt auf dem Prüfen und Auswerten der Angebote. Das Ziel ist, optimale Projektpartner für das Bauprojekt zu finden:
Während der LPH8 wird der Bauprozess intensiv begleitet, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Projekts zu gewährleisten:
Die LPH9 ist die letzte Phase nach HOAI und bildet den Abschluss des gesamten Bauprozesses. Der Fokus liegt auf der sorgfältigen Nachbereitung des Bauprojektes:
Um die Honorare zu berechnen, müssen die Leistungsphasen mit den Leistungsbildern verknüpft werden. Ein Leistungsbild beschreibt die spezifischen Aufgaben eines Fachbereichs, wie z. B. Architektur, Tragwerksplanung oder technische Gebäudeausrüstung. Diese Aufgaben sind in neun Leistungsphasen unterteilt, die den Planungs- und Bauprozess systematisch gliedern – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Die Honorare richten sich nach dem erbrachten Umfang in den einzelnen Leistungsphasen. Jede Phase ist mit einem bestimmten Anteil am Gesamthonorar verknüpft.
| Leistungsphase/ Leistungsbild | Gebäude (§34) | Innenräume (§34) | Freianlagen (§39) | Ingenieur-bauwerke (§43) | Verkehrs-anlagen (§47) | Tragwerks-planung (§51) | Technische Ausrüstung (§55) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (1) Grundlagen- ermittlung | 2% | 2% | 3% | 2% | 2% | 3% | 2% |
| (2) Vorplanung | 7% | 7% | 10% | 20% | 20% | 10% | 9% |
| (3) Entwurfsplanung | 15% | 15% | 16% | 25% | 25% | 15% | 17% |
| (4) Genehmigungs- planung | 3% | 2% | 4% | 5% | 8% | 30% | 2% |
| (5) Ausführungs- planung | 25% | 30% | 25% | 15% | 15% | 40% | 22% |
| (6) Vorbereitung der Vergabe | 10% | 7% | 7% | 13% | 10% | 2% | 7% |
| (7) Mitwirkung bei der Vergabe | 4% | 3% | 3% | 4% | 4% | - | 5% |
| (8) Objekt- überwachung | 32% | 32% | 30% | 15% | 15% | - | 35% |
| (9) Objektbetreuung und Dokumentation | 2% | 2% | 2% | 1% | 1% | - | 1% |
| Summe | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% |
Gut zu wissen
Zusätzlich spielt die Honorarzone eine wichtige Rolle. Je nach Komplexität des Projekts wird dieses einer von fünf Honorarzonen zugeordnet (von I für einfache bis V für besonders anspruchsvolle Projekte). Je höher die Komplexität, desto höher der anwendbare Honorarsatz.
Was die Honorarverteilung für Ihr Büro bedeutet
Die Prozentwerte in der Tabelle sind mehr als eine Abrechnungsgrundlage – sie zeigen, wo in einem Projekt die wirtschaftlichen Schwerpunkte liegen und wo Büros reale Marge verlieren können.
LPH 5 und LPH 8: Die beiden Schwergewichte
Bei der Objektplanung nach § 34 HOAI entfallen allein auf Ausführungsplanung (LPH 5) und Objektüberwachung (LPH 8) zusammen **57 % des Gesamthonorars**. Das sind gleichzeitig die beiden planungs- und koordinationsintensivsten Phasen – mit hohem Personalaufwand, vielen Abstimmungsschleifen und dem größten Risiko für ungeplante Mehrleistungen.
Praxisrelevante Faustregel: Ein Projekt ist wirtschaftlich dann gesund, wenn der tatsächlich geleistete Stundenaufwand je Phase nicht wesentlich vom kalkulierten Budget abweicht. Wer keine phasengenaue Stundenkontrolle führt, merkt Abweichungen häufig erst nach Rechnungsstellung – zu spät für eine Gegensteuerung.
LPH 9: Die unterschätzte Verlustzone
Mit nur 2 % Honoraranteil ist die Objektbetreuung die am häufigsten unterschätzte Phase. In der Praxis wird sie von vielen Büros faktisch kostenlos erbracht – weil die erbrachten Leistungen nicht dokumentiert, Begehungsprotokolle nicht erstellt und Mängelfristen nicht systematisch überwacht werden. Dabei ist LPH 9 auch haftungsrechtlich relevant: Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Gewährleistungsansprüchen.
Besondere Leistungen: Das häufig verschenkte Honorar
Viele Leistungen, die Büros selbstverständlich erbringen, sind keine HOAI-Grundleistungen – sondern **Besondere Leistungen**, die separat vereinbart und vergütet werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
- BIM-Koordination und -Modellierung
- Nachhaltigkeitszertifizierung (z. B. DGNB, LEED)
- Intensiviertes Nutzerbedarfsprogramm
- Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen über das Grundmaß hinaus
Werden diese Leistungen nicht vertraglich als Besondere Leistungen vereinbart, sind sie mit dem Grundhonorar abgegolten – und damit unentgeltlich.
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Rechenbeispiel (vereinfacht, hypothetisch)
Bauvorhaben: Neubau Bürogebäude
Anrechenbare Kosten (KG 300+400): 3.500.000 €
Honorarzone: III (Mittelsatz)
Gesamthonorar Objektplanung (netto): ~290.000 €
Davon LPH 5 – Ausführungsplanung (25 %): ~72.500 €
Davon LPH 8 – Objektüberwachung (32 %): ~92.800 €
Allein in LPH 8 können bei einem mittelgroßen Büroprojekt also knapp 93.000 € auf dem Spiel stehen – eine Größenordnung, bei der jede Stunde ungeplanter Mehraufwand die tatsächliche Projektmarge direkt und messbar reduziert.
Hinweis:
Die genannten Honorarwerte sind hypothetische Beispielwerte zur Illustration. Die tatsächliche Honorarberechnung hängt von anrechenbaren Kosten, Honorarzone, vereinbartem Honorarsatz und ggf. Zu- oder Abschlägen ab.
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Sorgfältige Dokumentation
Damit alle Schritte während der Planung und Ausführung nachvollziehbar sind, muss eine lückenlose und sorgfältige Dokumentation erfolgen. Es stellt gleichzeitig eine Absicherung gegen etwaige Streitigkeiten dar. Protokollieren Sie daher alle wesentlichen Entscheidungen, Änderungen und Fortschritte in jeder Leistungsphase.
Besonders in LPH 8 und LPH 9 zahlt sich eine strukturierte Dokumentation doppelt aus: Sie ist Grundlage für die Rechnungsstellung, aber auch für den Nachweis erbrachter Leistungen im Streitfall. Baufirmen, Nachunternehmer und Bauherren agieren zunehmend rechtlich versiert – ein lückenloses Bautagebuch und protokollierte Abnahmen sind kein optionaler Komfort, sondern betriebswirtschaftliche Notwendigkeit.
Phasengenaue Honorar- und Stundenplanung
Die HOAI-Honorarverteilung zeigt, *wie viel* in jeder Phase verdient werden kann. Wie *wirtschaftlich* eine Phase tatsächlich ist, hängt davon ab, wie viele Stunden dafür aufgewendet werden. Büros, die für jede Leistungsphase ein kalkuliertes Stundenbudget hinterlegen und den Ist-Aufwand laufend dagegen spiegeln, erkennen Abweichungen früh genug, um gegenzusteuern – sei es durch Nachtragsverhandlungen, Leistungsabgrenzungen oder interne Ressourcensteuerung.
Digitale Projektverwaltungssoftware, die Honorarermittlung, Zeiterfassung und Projektcontrolling in einem System verbindet, macht genau diese phasengenaue Steuerung ohne Medienbrüche möglich.
Die Leistungsphasen nach HOAI ermöglichen eine detaillierte Aufschlüsselung der erforderlichen Arbeitsschritte. Der digitale HOAI-Rechner von PROJEKT PRO ermöglicht eine präzise Kalkulation und Planung auf Basis der Leistungsphasen. HOAI-Tabellen sind in die Software integriert, um automatisiert Angebote, Aufträge und Rechnungen zu erstellen und effizientes Kosten-Controlling zu führen. Wer die Honorarverteilung nach HOAI nicht nur als Abrechnungsrahmen, sondern als Steuerungsinstrument versteht, hat einen entscheidenden Vorsprung: Er weiß, welche Phasen wirtschaftlich kritisch sind, wo Besondere Leistungen systematisch vereinbart werden sollten und wie Dokumentation und Stundensteuerung zusammenspielen müssen, damit ein Projekt am Ende wirklich profitabel ist. Dies sorgt für eine präzisere Planung, eine bessere Nachvollziehbarkeit und letztlich für einen erfolgreicheren Projektablauf.
Grundsätzlich können Leistungsphasen im Planervertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Das ist jedoch mit Risiken verbunden: Werden bestimmte Phasen nicht beauftragt, entfallen auch die entsprechenden Leistungen und Honoraranteile – und der Planungsprozess kann Lücken aufweisen, die später zu Mehrkosten führen.
Das Honorar für eine Leistungsphase wird grundsätzlich nur für tatsächlich erbrachte Leistungen geschuldet. Sind Grundleistungen nur teilweise erbracht, kann das Honorar entsprechend gemindert werden. Eine lückenlose Dokumentation der erbrachten Leistungen ist deshalb nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch rechtlich entscheidend.
Die Objektüberwachung (LPH 8) beginnt mit dem Start der Bauausführung – also nach Abschluss der Ausführungsplanung (LPH 5) und Vergabe (LPH 7) und der Erteilung der Baugenehmigung. Sie endet formal mit der Abnahme des Bauwerks und der Übergabe an den Bauherrn.
Besondere Leistungen sind Leistungen, die über die HOAI-Grundleistungen hinausgehen und nicht automatisch mit dem Grundhonorar abgegolten sind. Sie müssen schriftlich vereinbart werden und können frei honoriert werden. Typische Beispiele sind BIM-Koordination, Nachhaltigkeitszertifizierungen oder ein intensiviertes Nutzerbedarfsprogramm.
Das Gesamthonorar ergibt sich aus den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, dem vereinbarten Honorarsatz (Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz) und den Prozentsätzen der einzelnen Leistungsphasen je Leistungsbild. Seit der HOAI 2021 gelten die Honorartafeln nur noch als Orientierungsrahmen – das Honorar ist frei vereinbar und muss in Textform festgehalten werden.