HOAI Leistungsphasen

Die Leistungsphasen nach HOAI, der Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen, bilden die Grundlage der Bauprojektplanung und Bauprojektdurchführung in Deutschland. Sie unterteilen den gesamten Bauprozess in klar definierte Phasen: von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.

 

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Was sind Leistungsphasen nach HOAI?

Bei einem Bauprojekt werden die Aufgaben der Architekt:innen und Ingenieur:innen in 9 Leistungsphasen, auch Bauphasen genannt, unterteilt. Diese Phasen strukturieren den gesamten Planungs- und Bauprozess in einzelne Abschnitte. Die Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (HOAI) definiert dabei klar, welche Leistungen in jeder Phase zu erbringen sind, und ordnet ihnen entsprechende Honorare zu.

Warum sind die Leistungsphasen wichtig?

Die Leistungsphasen gliedern den gesamten Planungs- und Bauprozess in klare, aufeinander aufbauende Schritte und bilden so das Gerüst für den Erfolg eines Bauprojektes. Es wird eine nachvollziehbare Struktur geschaffen, die Qualität und Transparenz sicherstellt. Im Prinzip haben die Leistungsphasen folgende Ziele:

  • Strukturierter Projektablauf
    Leistungsphasen sorgen für eine Struktur durch den gesamten Planungs- und Bauprozess und stellen eine geordnete Vorgehensweise sicher.
  • Transparente Abrechnung
    Bauherr:innen erhalten Klarheit über die verschiedenen Leistungen und Vergütungen, was Missverständnisse vermeidet.
  • Sicherung der Projektqualität
    Durch die konkrete Definition der Tätigkeiten in jeder Phase ist sichergestellt, dass die Planung gründlich und qualitätsgerecht erfolgt.

Die 9 Leistungsphasen im Detail

Jeder Leistungsphase nach HOAI werden verschiedene Aufgaben zugeteilt, die sich in Grundleistungen und Besondere Leistungen unterteilen. In allen Phasen tragen Fachleute mit spezifischem Wissen gemeinsam dazu bei, den reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens zu gewährleisten.

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Das Ziel der LPH1 ist es, alle wesentlichen Informationen und Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu sammeln und zu analysieren:

  • Klären der Aufgabenstellung
    Was soll gebaut werden? Es wird der genaue Bedarf und die Zielsetzung des Projekts festgelegt.
  • Ortsbesichtigungen
    Der Bauort wird begutachtet, um die Bedingungen vor Ort zu verstehen (z. B. Bodenbeschaffenheit, Umgebung).
  • Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
    Empfehlungen, welche Fachleute oder Untersuchungen (z. B. Gutachten) für das Projekt notwendig sind.
  • Formulieren von Entscheidungshilfen
    Unterstützung bei der Entscheidung, wie das Projekt weitergeführt werden soll.
  • Festhalten der Ergebnisse
    Alle wichtigen Erkenntnisse und Informationen werden schriftlich dokumentiert.

Leistungsphase 2: Vorplanung

In der LPH2 wird ein erstes Planungskonzept entwickelt. In diesem sind sowohl gestalterische als auch technische und wirtschaftliche Aspekte des Projekts enthalten:

  • Analysieren der Grundlagen
    Die gesammelten Informationen aus der LPH1 werden überprüft und bewertet.
  • Abstimmen der Zielvorstellungen
    Abstimmung mit allen Beteiligten, um sicherzustellen, dass alle das gleiche Ziel verfolgen.
  • Erarbeiten der Vorplanung
    Erste Entwürfe und Ideen für das Projekt werden entwickelt.
  • Kostenschätzung
    Erste grobe Schätzung, wie viel das Projekt kosten wird.
  • Erstellen eines Terminplans
    Ein grober Zeitplan, wann welche Arbeitsschritte abgeschlossen sein sollen.
  • Dokumentation der Ergebnisse
    Die Erkenntnisse werden erneut schriftlich festgehalten.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

In der LPH3 wird ein konkreter Entwurf des Bauprojekts erarbeitet und die Rahmenbedingungen werden festgelegt:

  • Erarbeiten einer Ausführungsplanung
    Es werden detaillierte Pläne erstellt, wie das Projekt umgesetzt werden soll.
  • Objektbeschreibung
    Eine genaue Beschreibung des Bauvorhabens, einschließlich Materialien und Techniken.
  • Kostenberechnung und Vergleich mit der Kostenschätzung
    Die Kosten werden detaillierter berechnet und mit der ersten Schätzung abgeglichen.
  • Fortschreiben des Terminplans
    Der Zeitplan wird konkretisiert und angepasst.

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

In der LPH4 werden Genehmigungen und Zustimmungen eingeholt. Es kann mit Kosten verbunden sein, die bei der Budgetierung beachtet werden müssen:

  • Erstellen von Genehmigungsvorlagen
    Die Unterlagen, die für die Baugenehmigung benötigt werden, werden vorbereitet.
  • Führen von Verhandlungen
    Gespräche mit Behörden oder anderen Beteiligten, um Genehmigungen zu erhalten.
  • Einreichen der Vorlagen
    Die Unterlagen werden bei den zuständigen Behörden eingereicht.
  • Anpassen der Dokumente
    Bei Bedarf werden die Planungsunterlagen angepasst, um den Anforderungen der Behörden zu entsprechen.

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

Die LPH5 beinhaltet die Erstellung der finalen Pläne und Zeichnungen, mit dem Ziel, in die Ausführungsphase überzugehen:

  • Erarbeiten der Ausführungsplanung
    Detaillierte Pläne, die genau beschreiben, wie gebaut wird.
  • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen
    Technische Zeichnungen mit allen notwendigen Details für die Ausführung.
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse
    Alle relevanten Unterlagen werden den Beteiligten zur Verfügung gestellt.
  • Fortschreiben des Terminplans
    Der Zeitplan wird fortlaufend aktualisiert.
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung
    Anpassungen der Pläne, falls neue Erkenntnisse dies erfordern.
  • Überprüfung erforderlicher Montagepläne
    Kontrolle der Pläne, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß montiert werden kann.

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

In der LPH6 werden Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Vergabe vorbereitet:

  • Aufstellen eines Vergabeterminplans
    Festlegung, wann welche Firmen für die Arbeiten beauftragt werden.
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen 
    Detaillierte Beschreibung der Arbeiten, die ausgeschrieben werden.
  • Ermitteln der Kosten 
    Detaillierte Kostenkalkulation für die einzelnen Arbeitsschritte.
  • Kostenkontrolle 
    Überwachung, dass das Projekt im Budgetrahmen bleibt.
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 
    Zusammenstellung aller Unterlagen, die für die Ausschreibung benötigt werden.

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Der Fokus bei LPH7 liegt auf dem Prüfen und Auswerten der Angebote. Das Ziel ist, optimale Projektpartner für das Bauprojekt zu finden:

  • Koordinieren der Vergaben der Fachplaner:innen 
    Abstimmung mit den Spezialisten, die an der Planung beteiligt sind.
  • Einholen von Angeboten 
    Angebote von Baufirmen und anderen Dienstleistern werden eingeholt.
  • Prüfen und Werten der Angebote 
    Die Angebote werden geprüft und bewertet, um die beste Auswahl zu treffen.
  • Führen von Bietergesprächen 
    Gespräche mit den Anbieter:innen, um offene Fragen zu klären.
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
    Vorbereitung der Verträge für die Beauftragungen.
  • Vergleich der Ausschreibungsergebnisse
    Vergleich der eingegangenen Angebote, um die beste Wahl zu treffen.
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
    Unterstützung bei der Vergabe der Aufträge an die ausgewählten Firmen.

Leistungsphase 8: Objektüberwachung

Während der LPH8 wird der Bauprozess intensiv begleitet, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Projekts zu gewährleisten:

  • Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigungen und Verträgen 
    Sicherstellen, dass das Bauprojekt den Genehmigungen und Verträgen entspricht.
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung Beteiligten 
    Abstimmung aller Personen, die die Bauarbeiten überwachen.
  • Erstellen und Überwachen eines Terminplans
    Überwachung, dass alle Arbeiten im Zeitplan liegen.
  • Dokumentation des Bauablaufs 
    Schriftliche Erfassung, wie die Bauarbeiten verlaufen.
  • Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle
    Kontrolle, dass die Rechnungen korrekt sind und die Kosten im Rahmen bleiben.
  • Organisation und Durchführung der Bauabnahme
    Abnahme des Bauwerks nach Abschluss der Arbeiten.
  • Überwachung der Mängelbeseitigung 
    Kontrolle, dass eventuelle Mängel behoben werden.

Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

Die LPH9 ist die letzte Phase nach HOAI und bildet den Abschluss des gesamten Bauprozesses. Der Fokus liegt auf der sorgfältigen Nachbereitung des Bauprojektes:

  • Bewertung von Mängeln innerhalb der Verjährungsfrist 
    Kontrolle, ob innerhalb der Garantiezeit Mängel auftreten.
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen
    Vor Ablauf der Garantie werden Begehungen durchgeführt, um Mängel festzustellen.
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 
    Unterstützung bei der Freigabe von Sicherheiten, die für den Mängelschutz hinterlegt wurden.

Leistungsphasen und Leistungsbilder

Um die Honorare zu berechnen, müssen die Leistungsphasen mit den Leistungsbildern verknüpft werden. Ein Leistungsbild beschreibt die spezifischen Aufgaben eines Fachbereichs, wie z. B. Architektur, Tragwerksplanung oder technische Gebäudeausrüstung. Diese Aufgaben sind in neun Leistungsphasen unterteilt, die den Planungs- und Bauprozess systematisch gliedern – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. 

Die Honorare richten sich nach dem erbrachten Umfang in den einzelnen Leistungsphasen. Jede Phase ist mit einem bestimmten Anteil am Gesamthonorar verknüpft.

Leistungsphase/ LeistungsbildGebäude (§34)Innenräume (§34)Freianlagen (§39)Ingenieur-bauwerke (§43)Verkehrs-anlagen (§47)Tragwerks-planung (§51)Technische Ausrüstung (§55)
(1) 
Grundlagen-
ermittlung
2%2%3%2%2%3%2%
(2)
Vorplanung
7%7%10%20%20%10%9%
(3)
Entwurfsplanung
15%15%16%25%25%15%17%
(4)
Genehmigungs-
planung
3%2%4%5%8%30%2%
(5)
Ausführungs-
planung
25%30%25%15%15%40%22%
(6)
Vorbereitung der Vergabe
10%7%7%13%10%2%7%
(7)
Mitwirkung bei der Vergabe
4%3%3%4%4%-5%
(8)
Objekt-
überwachung
32%32%30%15%15%-35%
(9)
Objektbetreuung und Dokumentation
2%2%2%1%1%-1%
Summe100%100%100%100%100%100%100%

Gut zu wissen
Zusätzlich spielt die Honorarzone eine wichtige Rolle. Je nach Komplexität des Projekts wird dieses einer von fünf Honorarzonen zugeordnet (von I für einfache bis V für besonders anspruchsvolle Projekte). Je höher die Komplexität, desto höher der anwendbare Honorarsatz.

Was die Honorarverteilung für Ihr Büro bedeutet

Die Prozentwerte in der Tabelle sind mehr als eine Abrechnungsgrundlage – sie zeigen, wo in einem Projekt die wirtschaftlichen Schwerpunkte liegen und wo Büros reale Marge verlieren können.

LPH 5 und LPH 8: Die beiden Schwergewichte

Bei der Objektplanung nach § 34 HOAI entfallen allein auf Ausführungsplanung (LPH 5) und Objektüberwachung (LPH 8) zusammen **57 % des Gesamthonorars**. Das sind gleichzeitig die beiden planungs- und koordinationsintensivsten Phasen – mit hohem Personalaufwand, vielen Abstimmungsschleifen und dem größten Risiko für ungeplante Mehrleistungen.

Praxisrelevante Faustregel: Ein Projekt ist wirtschaftlich dann gesund, wenn der tatsächlich geleistete Stundenaufwand je Phase nicht wesentlich vom kalkulierten Budget abweicht. Wer keine phasengenaue Stundenkontrolle führt, merkt Abweichungen häufig erst nach Rechnungsstellung – zu spät für eine Gegensteuerung.

LPH 9: Die unterschätzte Verlustzone

Mit nur 2 % Honoraranteil ist die Objektbetreuung die am häufigsten unterschätzte Phase. In der Praxis wird sie von vielen Büros faktisch kostenlos erbracht – weil die erbrachten Leistungen nicht dokumentiert, Begehungsprotokolle nicht erstellt und Mängelfristen nicht systematisch überwacht werden. Dabei ist LPH 9 auch haftungsrechtlich relevant: Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Gewährleistungsansprüchen.

Besondere Leistungen: Das häufig verschenkte Honorar

Viele Leistungen, die Büros selbstverständlich erbringen, sind keine HOAI-Grundleistungen – sondern **Besondere Leistungen**, die separat vereinbart und vergütet werden müssen. Dazu gehören unter anderem:

- BIM-Koordination und -Modellierung
- Nachhaltigkeitszertifizierung (z. B. DGNB, LEED)
- Intensiviertes Nutzerbedarfsprogramm
- Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen über das Grundmaß hinaus

Werden diese Leistungen nicht vertraglich als Besondere Leistungen vereinbart, sind sie mit dem Grundhonorar abgegolten – und damit unentgeltlich.

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Rechenbeispiel (vereinfacht, hypothetisch)

Bauvorhaben: Neubau Bürogebäude
Anrechenbare Kosten (KG 300+400): 3.500.000 € 
Honorarzone: III (Mittelsatz) 
Gesamthonorar Objektplanung (netto): ~290.000 € 
Davon LPH 5 – Ausführungsplanung (25 %): ~72.500 € 
Davon LPH 8 – Objektüberwachung (32 %): ~92.800 € 

Allein in LPH 8 können bei einem mittelgroßen Büroprojekt also knapp 93.000 € auf dem Spiel stehen – eine Größenordnung, bei der jede Stunde ungeplanter Mehraufwand die tatsächliche Projektmarge direkt und messbar reduziert.

Hinweis:
Die genannten Honorarwerte sind hypothetische Beispielwerte zur Illustration. Die tatsächliche Honorarberechnung hängt von anrechenbaren Kosten, Honorarzone, vereinbartem Honorarsatz und ggf. Zu- oder Abschlägen ab.

 

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HOAI Leistungsphasen: 5 Tipps für Architekt:innen und Ingenieur:innen

  1. Gründliche Grundlagenermittlung
    Die Grundlagenermittlung ist die erste Phase (LPH1) nach HOAI und legt somit den Grundstein für alle weiteren HOAI Leistungsphasen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich ausreichend Zeit zu nehmen, um die Anforderungen und Wünsche der Bauherr:innen genau zu verstehen und alle relevanten Rahmenbedingungen zu klären.
  2. Klare und transparente Kommunikation
    Während der gesamten Leistungsphasen sind viele verschiedene Parteien beteiligt: von den Bauherr:innen über Fachplaner:innen bis hin zu den ausführenden Bauunternehmen. Eine klare und transparente Kommunikation ist daher essenziell. Ziel ist, alle Informationen rechtzeitig und verständlich zu übermitteln, um einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten.
  3. Sorgfältige Dokumentation
    Damit alle Schritte während der Planung und Ausführung nachvollziehbar sind, muss eine lückenlose und sorgfältige Dokumentation erfolgen. Es stellt gleichzeitig eine Absicherung gegen etwaige Streitigkeiten dar. Protokollieren Sie daher alle wesentlichen Entscheidungen, Änderungen und Fortschritte in jeder Leistungsphase.

    Besonders in LPH 8 und LPH 9 zahlt sich eine strukturierte Dokumentation doppelt aus: Sie ist Grundlage für die Rechnungsstellung, aber auch für den Nachweis erbrachter Leistungen im Streitfall. Baufirmen, Nachunternehmer und Bauherren agieren zunehmend rechtlich versiert – ein lückenloses Bautagebuch und protokollierte Abnahmen sind kein optionaler Komfort, sondern betriebswirtschaftliche Notwendigkeit.

  4. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
    Auch wenn eine gründliche Planung wichtig ist, sollten Sie immer flexibel bleiben und auf unvorhergesehene Änderungen reagieren können. Es können in jeder Leistungsphase Probleme oder unerwartete Herausforderungen auftreten. Dann ist es wichtig, Lösungen zu entwickeln und an die bereits bestehende Planung und Prozesse anzupassen.
  5. Rechtzeitige Einbindung aller Fachplaner:innen
    Alle erforderlichen Fachplaner:innen müssen rechtzeitig in den Bauprozess eingebunden sein. Dadurch erreichen Sie eine integrierte und durchdachte Planung. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen den Parteien hilft, Konflikte und Überschneidungen zu vermeiden und sorgt dafür, dass alle Aspekte des Projektes von Anfang an berücksichtigt werden.
  6. Phasengenaue Honorar- und Stundenplanung

    Die HOAI-Honorarverteilung zeigt, *wie viel* in jeder Phase verdient werden kann. Wie *wirtschaftlich* eine Phase tatsächlich ist, hängt davon ab, wie viele Stunden dafür aufgewendet werden. Büros, die für jede Leistungsphase ein kalkuliertes Stundenbudget hinterlegen und den Ist-Aufwand laufend dagegen spiegeln, erkennen Abweichungen früh genug, um gegenzusteuern – sei es durch Nachtragsverhandlungen, Leistungsabgrenzungen oder interne Ressourcensteuerung.

    Digitale Projektverwaltungssoftware, die Honorarermittlung, Zeiterfassung und Projektcontrolling in einem System verbindet, macht genau diese phasengenaue Steuerung ohne Medienbrüche möglich.

     

Fazit

Die Leistungsphasen nach HOAI ermöglichen eine detaillierte Aufschlüsselung der erforderlichen Arbeitsschritte. Der digitale HOAI-Rechner von PROJEKT PRO ermöglicht eine präzise Kalkulation und Planung auf Basis der Leistungsphasen. HOAI-Tabellen sind in die Software integriert, um automatisiert Angebote, Aufträge und Rechnungen zu erstellen und effizientes Kosten-Controlling zu führen. Wer die Honorarverteilung nach HOAI nicht nur als Abrechnungsrahmen, sondern als Steuerungsinstrument versteht, hat einen entscheidenden Vorsprung: Er weiß, welche Phasen wirtschaftlich kritisch sind, wo Besondere Leistungen systematisch vereinbart werden sollten und wie Dokumentation und Stundensteuerung zusammenspielen müssen, damit ein Projekt am Ende wirklich profitabel ist. Dies sorgt für eine präzisere Planung, eine bessere Nachvollziehbarkeit und letztlich für einen erfolgreicheren Projektablauf.

FAQ

Grundsätzlich können Leistungsphasen im Planervertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Das ist jedoch mit Risiken verbunden: Werden bestimmte Phasen nicht beauftragt, entfallen auch die entsprechenden Leistungen und Honoraranteile – und der Planungsprozess kann Lücken aufweisen, die später zu Mehrkosten führen.

Das Honorar für eine Leistungsphase wird grundsätzlich nur für tatsächlich erbrachte Leistungen geschuldet. Sind Grundleistungen nur teilweise erbracht, kann das Honorar entsprechend gemindert werden. Eine lückenlose Dokumentation der erbrachten Leistungen ist deshalb nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch rechtlich entscheidend.

Die Objektüberwachung (LPH 8) beginnt mit dem Start der Bauausführung – also nach Abschluss der Ausführungsplanung (LPH 5) und Vergabe (LPH 7) und der Erteilung der Baugenehmigung. Sie endet formal mit der Abnahme des Bauwerks und der Übergabe an den Bauherrn.

Besondere Leistungen sind Leistungen, die über die HOAI-Grundleistungen hinausgehen und nicht automatisch mit dem Grundhonorar abgegolten sind. Sie müssen schriftlich vereinbart werden und können frei honoriert werden. Typische Beispiele sind BIM-Koordination, Nachhaltigkeitszertifizierungen oder ein intensiviertes Nutzerbedarfsprogramm.

Das Gesamthonorar ergibt sich aus den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, dem vereinbarten Honorarsatz (Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz) und den Prozentsätzen der einzelnen Leistungsphasen je Leistungsbild. Seit der HOAI 2021 gelten die Honorartafeln nur noch als Orientierungsrahmen – das Honorar ist frei vereinbar und muss in Textform festgehalten werden.