LIVE Webinar
Steigern Sie Ihre Projektgewinne!
Lernen Sie in 30 Minuten alle Funktionen von PROJEKT PRO kennen!
Jeden Donnerstag, 13:00 - 13:30 Uhr
Der Umbauzuschlag nach HOAI unterstreicht den erhöhten Planungsaufwand bei Bauvorhaben im Bestand. Gerade bei Umbauten und Sanierungen stellt er ein wichtiges Instrument dar, um die zusätzlichen fachlichen und organisatorischen Anforderungen angemessen zu honorieren.
1. Das Wichtigste auf einem Blick
2. Was ist der Umbauzuschlag nach HOAI?
3. Warum ist der Umbauzuschlag wichtig?
4. Wann gilt der Umbauzuschlag?
5. Wie hoch ist der Umbauzuschlag?
6. Umbauzuschlag berechnen – Schritt für Schritt
7. Was passiert, wenn keine Vereinbarung vorliegt?
8. Was deckt der Zuschlag ab – und was nicht?
Der Umbauzuschlag nach HOAI bezeichnet einen Zuschlag, den Architekt:innen auf das Gesamthonorar eines Bauprojekts oder auch einzelne Teilleistungen erheben können. Er wurde eingeführt, da Umbauten im Allgemeinen einen höheren Schwierigkeitsgrad bzw. Aufwand bedeuten als ein Neubau. Als Umbauten sind mit Bezug auf § 2 Abs. 5 HOAI „Umgestaltungen eines vorhandenen Objektes mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand“ anzusehen.
Der Umbauzuschlag ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben im Bestand. Er stellt sicher, dass der erhöhte Aufwand im Vergleich zum Neubau angemessen berücksichtigt wird.
Der Umbauzuschlag gilt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, die sicherstellen, dass der Umbau notwendig, nachvollziehbar und ordnungsgemäß durchgeführt wird:
Der Umbauzuschlag dient dazu, den zusätzlichen planerischen Aufwand bei Umbau- und Bestandsmaßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Die Höhe des Zuschlags ist dabei nicht pauschal festgelegt.
Sichern Sie jetzt Ihren Platz in unserem Webinar!
Die Berechnung des Umbauzuschlags erfolgt in mehreren klar definierten Schritten, um den zusätzlichen Aufwand transparent und nachvollziehbar darzustellen. Der Zuschlag wird prozentual auf die anrechenbaren Kosten der jeweiligen Leistungsphasen der HOAI berechnet.
Umbauzuschlag festlegen: Nach HOAI ist ein Zuschlag zwischen 0%-33% zulässig. Die genaue Höhe wird zwischen Auftraggeber.innen und Architekt:in vereinbart.
Beispiel:
Berechnung:
Grundhonorar= anrechenbare Kosten x Honorarsatz
Umbauzuschlag = Grundhonorar x Zuschlags-Prozent
Gesamthonorar = Grundhonorar + Umbauzuschlag
Wenn keine Vereinbarung vorliegt, darf kein Umbauzuschlag berechnet werden, da in der HOAI eindeutig steht, dass der Umbauzuschlag ausdrücklich vereinbart werden muss, sonst gibt es keinen Zuschlag.
In der Praxis bedeutet das:
Nach §2 HOAI sind Umbauten Veränderungen an einem bestehenden Gebäude, bei denen stark in die vorherige Konstruktion oder Substanz eingegriffen wird. Der Umbauzuschlag richtet sich nicht danach, welche einzelnen Zusatzleistungen genau erbracht werden, sondern denkt pauschal alle Mehrleistungen und zusätzliche Aufwendungen ab, die beim Umbau entstehen und nicht in der HOAI geregelt sind.
Der Umbauzuschlag stellt eine faire und transparente Möglichkeit dar, Kosten für individuelle oder wertsteigernde bauliche Maßnahmen umzulegen. Er schafft Klarheit über die Finanzierungen von Umbauten und sorgt dafür, dass Investitionen zielgerichtet und nachvollziehbar getragen werden. Entscheidend ist dabei eine klare vertragliche Grundlage, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Er darf erhoben werden, wenn der Umbau notwendig, vertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
Die Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Umbaukosten und der vereinbarten Umlage. Die Geltungsdauer ist meist befristet oder endet, sobald die Kosten abbezahlt sind, genaue Details sollten im Vertrag geregelt sein.
In der Regel tragen ihn Nutzer:innen oder Mieter:innen, wenn der Umbau auf dessen Wünschen erfolgt oder einen individuellen Mehrwert darstellt. Genaue Regelungen ergeben sich aus dem Vertrag.
Bleiben Sie der Konkurrenz einen Schritt voraus.
Erhalten Sie fachliche & kompakte Insights zu Controlling, HOAI, Digitalisierung & effizientem Projektmanagement.