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In vielen Ziviltechnikerbüros entsteht die Honorarermittlung nach LMVM am Abend vor der Abgabe. Die Tafelwerte liegen als PDF auf dem Schreibtisch, die Bemessungsgrundlage steht in einer Tabelle, die Bewertungspunkte im Kopf. Das funktioniert, solange die Projekte einander gleichen und die Zeit reicht. Mit mehr Aufträgen und mehr Leistungsbildern kippt dieses Verhältnis jedoch: Jede Interpolation wird zur eigenen Rechenaufgabe, jede Rückfrage des Auftraggebers zur Neuberechnung von Hand. Dieser Beitrag zeigt, wo die Handkalkulation an Grenzen stößt und wann eine integrierte Honorarermittlung wie in PROJEKT PRO die tragfähigere Grundlage ist.
Die LMVM ist ein durchdachtes Werk. Für Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Wasserwirtschaft und weitere Fachbereiche gibt es jeweils eigene Hefte. Genau darin liegt der Aufwand: Jedes Leistungsbild hat eigene Prozentsätze, eigene Bewertungskriterien und eigene Tafeln.
Wer zwei oder drei Angebote im Monat schreibt, arbeitet sich in dieses System ein und kommt gut damit zurecht. Die Kalkulation entsteht dann in einer Tabelle, die über Jahre gewachsen ist – vertraut, flexibel und schnell genug. Der Aufwand fällt erst auf, wenn die Angebotsdichte steigt und die Projekte unterschiedlicher werden. Dann wird aus einer eingespielten Routine eine Aufgabe, die niemand im Büro nebenbei übernehmen kann.
Die Grenzen sind selten dramatisch. Sie zeigen sich als Reibungsverluste, die sich addieren:
Praxisbeispiel: Ein Ziviltechnikerbüro mit sieben Mitarbeitenden schreibt monatlich vier Angebote. Rechnet die Inhaberin je Angebot zwei Stunden für die Honorarermittlung, sind das rund 96 Stunden im Jahr – Zeit, die auf kein Projekt gebucht wird und in keiner Auslastungsplanung auftaucht.
Der eigentliche Schaden entsteht nicht durch Rechenfehler, sondern durch Vorsicht. Wer die eigene Zahl nicht belegen kann, rundet nach unten. Die Bundeskammer nennt für Ziviltechnikerleistungen Orientierungswerte für Stundensätze auf Preisbasis zum 01.01.2024: 180 bis 285 Euro in der Leistungskategorie A, 110 bis 175 Euro in der Kategorie B. Vor diesem Hintergrund ist auch eine kleine Unterdeckung keine Rundungsdifferenz mehr.
Dazu kommt die Struktur der Kosten. Mitarbeitende Gehälter machen nach derselben Aufstellung 49 bis 61 Prozent des Stundensatzes aus, Wagnis und Gewinn 5 bis 15 Prozent. Ein Honorar, das um wenige Prozent zu niedrig liegt, zehrt damit zuerst am Gewinn – schleichend, bis das Controlling im Planungsbüro es am Projektende sichtbar macht.
Verbindliche Honorarleitlinien gibt es in Österreich nicht mehr. Sie traten mit 31.12.2006 außer Kraft, nachdem der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht sie im Dezember 2005 beanstandet hatte. Der Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde hält fest, dass die Leitlinien „geeignet" waren, „durch Angabe von konkreten Preisen den Preiswettbewerb zu beschränken".
Damit ist die LMVM ein fachlich fundierter Vorschlag, und die Begründung des eigenen Honorars bleibt Sache des Büros. Das Ziviltechnikergesetz 2019 regelt Berufsbefugnisse und Berufspflichten, nicht die Höhe des Entgelts. Wer in Österreich und Deutschland arbeitet, kennt die Parallele: Auch die HOAI und ihre Leistungsphasen haben nach dem Wegfall der verbindlichen Mindestsätze denselben Charakter. Belegbarkeit ersetzt Verbindlichkeit.
Eine Tabelle rechnet, was man ihr aufschreibt. Eine Branchenlösung für Planungsbüros kennt die Systematik dahinter. Der Unterschied liegt weniger in der Geschwindigkeit als in der Datenbasis: In einer spezialisierten Software wie PROJEKT PRO liegen Honorarermittlung, Angebot mit Auftrag und Rechnung, hinterlegte Stundensätze und gebuchte Stunden im selben System.
Damit wird aus der Kalkulation ein Sollwert, gegen den sich später messen lässt. Wird das Angebot zum Auftrag, steht der kalkulierte Aufwand je Leistungsphase bereits als Vorgabe im Projekt. Die digitale Zeiterfassung liefert den Istwert dazu, und der Soll-Ist-Vergleich braucht keine Nacharbeit mehr.
Die LMVM rechnet mehrstufig. Aus den anrechenbaren Herstellungskosten entsteht die Bemessungsgrundlage, die Bewertungskriterien ergeben einen Faktor, daraus folgt der Prozentsatz, und die Leistungsphasen verteilen das Ergebnis. Im Leistungsbild Generalplanung führt eine Bemessungsgrundlage von 1.000.000 Euro bei 10 Bewertungspunkten laut LMVM-Heft Generalplanung zu einem Prozentsatz von 1,12 Prozent, mit einer Verhandlungsbandbreite von 5 Prozent nach oben und unten.
Genau diese Kette lässt sich hinterlegen. In PROJEKT PRO übernimmt die Software die Interpolation zwischen den Tafelwerten, Zuschläge werden mitgeführt, und aus den Leistungsphasen entstehen auf Wunsch Stundenaufwandswerte – auf Knopfdruck und in jeder Variante nachvollziehbar.
Praxisbeispiel: Dasselbe Büro wie oben kalkuliert einen Umbau mit veränderter Bemessungsgrundlage. Statt die Tabelle neu aufzubauen, entstehen drei Varianten in derselben Struktur, und im Honorargespräch ist erklärbar, worin sie sich unterscheiden.
Das heißt nicht, dass Tabellen aus der Honorarermittlung verschwinden. Für eine Plausibilitätsprüfung, eine Sonderrechnung oder ein einzelnes Pauschalhonorar bleiben sie nützlich. Der Punkt ist: Sobald mehrere Personen kalkulieren, mehrere Leistungsbilder im Spiel sind und die Zahl später gegen gebuchte Stunden gehalten werden soll, wird die Insellösung zur Wachstumsbremse.
Erstens: Die Honorarermittlung passiert regelmäßig nach Feierabend, weil sie tagsüber nicht unterbrechungsfrei möglich ist.
Zweitens: Bei einer Rückfrage zur Zusammensetzung des Honorars braucht das Büro mehr als eine halbe Stunde für die Antwort.
Drittens: Ob ein Projekt sein Honorar getragen hat, zeigt sich erst nach der Schlussrechnung und wird deshalb selten geprüft. Wer zwei dieser drei Punkte kennt, verhandelt nicht zu schlecht, sondern auf einer Grundlage, die dem Bürowachstum nicht mehr folgt.
Lassen Sie uns kurz austauschen, wie Ihre Honorarermittlung heute abläuft. Wir sehen uns gemeinsam an, wie Tafelwerte und Zuschläge hinterlegt werden, wie aus der Kalkulation ein Angebot entsteht und wie der Soll-Ist-Vergleich mitläuft – oder Sie sehen es zuerst in einem der Webinare für Planungsbüros.
Die Honorarermittlung nach LMVM ist kein Rechenproblem, sondern ein Grundlagenproblem. Wer die eigene Zahl belegen kann, verhandelt ruhiger und muss weniger vorsichtig ansetzen. Genau das leistet eine integrierte Honorarermittlung: Sie hält Tafelwerte, Bewertungspunkte und Stundenaufwandswerte an einem Ort und verbindet sie mit dem, was später tatsächlich gebucht wird. Wie sich daraus eine Datenbasis entwickelt, mit der sich die Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte messen lässt, ist dann der nächste Schritt.
Verbindliche Honorarleitlinien gibt es seit Ende 2006 nicht mehr. Die LMVM ist ein fachlich fundierter Vorschlag, auf den sich Auftraggeber und Planende vertraglich beziehen können – die Vereinbarung selbst bleibt frei.
Nein. Für einzelne Plausibilitätsrechnungen und Sonderfälle bleiben sie sinnvoll. Kritisch wird es, wenn mehrere Personen kalkulieren und die Ergebnisse später mit gebuchten Stunden abgeglichen werden sollen.
Die jüngste veröffentlichte Fassung ist die LMVM 2023 von Hans Lechner, Nachfolgerin der LMVM 2014 und ihrer Neuauflagen. Die Hefte stehen Kammermitgliedern elektronisch zur Verfügung.
Ja. Die Verteilung des Honorars auf die Leistungsphasen lässt sich in kalkulierte Stunden je Phase übersetzen und als Sollwert im Projekt hinterlegen, als Grundlage für jeden Soll-Ist-Vergleich.
Der Prozentsatz ändert sich mit, weil er von der Bemessungsgrundlage abhängt. Deshalb lohnt sich eine Struktur, in der Varianten nachvollziehbar bleiben statt in neuen Dateiversionen zu verschwinden.
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