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In vielen Planungsbüros laufen nach der Sommerpause alle Projekte gleichzeitig wieder an. Postfach und Kalender sind voll, und mit jeder Woche summiert sich Aufwand, den niemand mitrechnet. Mit mehreren parallelen Projekten kippt das Verhältnis: Man ist im Tun, nicht im Rechnen. Im Dezember kommt die Überraschung – Projekte, die sich gut angefühlt haben, brachten keine Marge. Dieser Beitrag zeigt, wo die Nachkalkulation zu spät kommt und wann ein laufender Soll-Ist-Vergleich zum Controlling im Planungsbüro gehört.
Der erste volle September-Montag ist in Planungsbüros ein Kipppunkt. Urlaubsvertretungen enden, vertagte Abstimmungen werden nachgeholt, mehrere Projekte gehen zugleich in die nächste Leistungsphase. Dass der Aufwand steigt, ist niemandem verborgen – dass er schneller steigt als das kalkulierte Honorar, dagegen schon.
Der Grund liegt in der Reihenfolge: Erst wird gearbeitet, dann gerechnet. Solange alle im Projekt stecken, fehlt der Moment, in dem jemand den Stundenstand gegen die Kalkulation hält. Wer die Auslastung der kommenden Wochen plant, plant Kapazität, nicht Wirtschaftlichkeit. Beides gehört zusammen, wird aber selten in derselben Zahl sichtbar.
Praxisbeispiel: Ein Büro mit sieben Mitarbeitenden führt vier Projekte parallel. Für die Ausführungsplanung eines Projekts sind 640 Stunden kalkuliert. Ende Oktober sind 420 Stunden gebucht, der Leistungsstand liegt bei etwa der Hälfte. Rechnerisch fehlen rund 200 Stunden, und niemand im Büro weiß es.
Die klassische Nachkalkulation ist sinnvoll, hat aber einen Zeitpunkt-Fehler: Sie beginnt, wenn nichts mehr zu entscheiden ist. Wer Stunden erst im Dezember zusammenträgt, bekommt eine Erklärung – keine Steuerungsmöglichkeit.
Viele Büros setzen hier auf gewachsene Tabellen. Das ist günstig, vertraut und flexibel – und funktioniert, solange ein oder zwei Projekte laufen. Die Grenzen beschreibt der Beitrag zum Umstieg von Excel und Word. Wie sensibel der Stundensatz reagiert, zeigt die Kolumne zu Stundensatz und Stundenlohn.
Eine Einordnung ist wichtig: Es geht nicht um Baukosten nach DIN 276, sondern um die Bürokosten, also um Mitarbeiterstunden. Sie dominieren die Kostenstruktur eines Planungsbüros. Nach der Strukturbefragung der Bundesarchitektenkammer entfallen 74 Prozent der Bürokosten auf Personalkosten – jede nicht gesehene Stunde trifft damit direkt das Ergebnis.
Wie schmal der Korridor ist, zeigt die Sonderauswertung zu betriebswirtschaftlichen Kennzahlen: Der mittlere Bürostundensatz liegt im Median bei 92 Euro, der Gemeinkostenfaktor bei 2,1, und nur etwa 66 Prozent der Jahresarbeitszeit sind projektverrechenbar. Wer seinen mittleren Bürostundensatz kennt, liest jede Überschreitung sofort in Euro.
Praxisbeispiel: Dasselbe Büro wie oben. Die 200 fehlenden Stunden entsprechen bei einem Bürostundensatz im Bereich des Medians einem Ergebniseffekt im niedrigen fünfstelligen Bereich. Bei vier parallelen Projekten multipliziert er sich.
Unabhängig von jeder wirtschaftlichen Erwägung ist die Erfassung der Arbeitszeit inzwischen Pflicht. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ein System einführen müssen, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. Die Pflicht gilt bereits, unabhängig von der künftigen gesetzlichen Ausgestaltung im Detail.
Für Planungsbüros ist das weniger Belastung als Gelegenheit. Die Daten, die ohnehin erhoben werden müssen, sind genau die Daten, die für den Soll-Ist-Vergleich fehlen. Entscheidend ist, dass sie projektbezogen anfallen und nicht in einem separaten System versanden. Wer Arbeitszeit in einem Werkzeug erfasst und Projektstunden in einem zweiten, erhebt denselben Aufwand zweimal und wertet ihn kein Mal aus. Die Details fasst der Beitrag zur rechtssicheren Zeiterfassung zusammen.
Ein Soll-Ist-Vergleich ist kein Bericht, sondern ein Regelkreis. Die kalkulierten Stunden aus dem Honorarangebot bilden das Soll, die gebuchten Stunden das Ist, beide stehen dauerhaft in derselben Ansicht. Der Unterschied zur Nachkalkulation ist nicht die Rechenart – es ist der Zeitpunkt.
Praktisch heißt das: Statt einer Auswertung im Dezember gibt es einen Blick im Jour fixe. In einer spezialisierten Software wie PROJEKT PRO wird das Kosten-Controlling auf Projektebene vom Jahresritual zur Routine. Nachträge werden verhandelt, solange der Bauherr den Zusammenhang noch nachvollzieht.
Entscheidend ist die Buchungsebene: Ein Soll-Ist-Vergleich ist nur so gut wie die Zuordnung der Stunden. Wenn Mitarbeitende ihre Zeit über eine integrierte Zeiterfassung mit Stempeluhr direkt auf Projekt, Leistungsphase und Tätigkeit buchen, entsteht die Vergleichsgröße ohne Zusatzarbeit. Ein separater Übertrag entfällt.
Damit daraus Euro werden, braucht es hinterlegte Stundensätze. Über differenzierte Stundensätze je Rolle lässt sich unterscheiden, ob eine Stunde von der Projektleitung oder von einer Bauzeichnerin erbracht wurde. Bei 640 kalkulierten Stunden fällt das erheblich ins Gewicht. Erst diese Kombination macht aus einer Stundenliste eine belastbare Aussage zur Wirtschaftlichkeit.
Ebenso wichtig ist die Herkunft der Soll-Werte. Werden die kalkulierten Stunden aus dem Honorarangebot übernommen, statt später geschätzt, entsteht der Soll-Ist-Vergleich als Nebenprodukt der Angebotsarbeit. Das Projekt trägt seine Kalkulation von Anfang an mit sich.
Der Unterschied in vier Punkten:
Das heißt nicht, dass Tabellen verschwinden. Für Sonderauswertungen und Variantenskizzen bleiben sie nützlich – niemand braucht dafür ein System.
Der Punkt ist: Sobald mehrere Projekte parallel laufen und mehrere Personen Stunden buchen, wird die Tabelle zur Insellösung und ihre Zusammenführung zur Wachstumsbremse.
Praxisbeispiel: Dasselbe Büro wie oben führt den Soll-Ist-Vergleich im wöchentlichen Jour fixe. Bei 80 Prozent verbrauchtem Stundenbudget wird die Phase besprochen, und zwar in der Woche, in der die Schwelle erreicht wird. Die Auswertungen auf Knopfdruck liefern die Grundlage in Minuten.
Drei Beobachtungen aus dem Büroalltag sprechen dafür, das Thema jetzt anzufassen und nicht erst im Januar:
Trifft mehr als ein Punkt zu, ist der Engpass keine Frage der Disziplin, sondern der Werkzeuge. Ob daraus wirtschaftliches Wachstum wird, hängt weniger an der Menge der Projekte als an der Qualität der Zahlen, die über sie vorliegen.
Lassen Sie uns kurz austauschen, wie sich unsere Software reibungslos in Ihre bestehenden Prozesse integrieren lässt
und wertvolle Ressourcen spart.
Der Unterschied zwischen einem kalkulierten und einem verdienten Honorar liegt in einer Frage: Wird der tatsächliche Aufwand sichtbar, während das Projekt läuft – oder erst danach? Wer Soll- und Ist-Stunden dauerhaft nebeneinander stellt, steuert Projekte statt sie zu erklären. So geht ein Büro mit klarem Blick ins zweite Halbjahr, statt im Dezember nachzuzählen. Die Bausteine dafür bündelt eine spezialisierte Software wie PROJEKT PRO im Controlling-Bereich.
Nein. Sie bleibt für Angebotspreise und die Bewertung von Projekttypen wertvoll. Als einziges Instrument reicht sie nicht, weil sie erst nach der letzten korrigierbaren Entscheidung greift.
Auf Projekt und Leistungsphase, mit Tätigkeitsangabe. Eine Buchung nur auf das Projekt zeigt Überschreitungen zu spät, weil Verluste einer Phase sich mit Reserven anderer verrechnen.
Ja, dort ist es sogar wichtiger, weil kein Mengennachweis das Honorar nachträglich korrigiert. Das Soll ergibt sich aus der internen Kalkulation, nicht aus der Honorartafel.
Ab etwa drei Personen mit parallelen Projekten ja, weil dann niemand alle Stunden im Kopf hat. Bei Einzelbüros genügt oft eine saubere Erfassung entlang der [Leistungsphasen der HOAI](https://www.projektpro.com/blog/hoai-leistungsphasen).
Wie viel Aufwand verursacht die laufende Erfassung?** Die Buchung dauert wenige Minuten pro Tag und ist arbeitsrechtlich ohnehin erforderlich. Der eigentliche Aufwand entsteht nicht durch die Erfassung, sondern durch das nachträgliche Zusammentragen der Stunden.
Vertrauensarbeitszeit und Erfassung schließen sich nicht aus. Erfasst wird, wie viel Zeit auf welches Projekt entfällt; wann gearbeitet wird, bleibt eine Frage der Bürovereinbarung im Rahmen der arbeitszeitrechtlichen Grenzen.
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