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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Statt fester Vorgaben gilt künftig Technologieoffenheit beim Heizungstausch, und die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt. Für Architektur- und Ingenieurbüros ist das mehr als eine politische Schlagzeile: Jede Änderung der energetischen Anforderungen wirkt direkt auf Beratungsleistungen, Leistungsbilder und die Honorarkalkulation. Dieser Beitrag ordnet den aktuellen Stand ein und zeigt, worauf Sie jetzt achten sollten.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der vollständige Titel lautet „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“. Es bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für die energetische Qualität von Gebäuden in Deutschland und definiert Anforderungen an Neubauten wie Bestandsgebäude. Betroffen sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Für Planungsbüros ist die Verordnung überall dort relevant, wo energetische Anforderungen in konkrete Planungsleistungen übersetzt werden – und damit eng mit den HOAI-Leistungsphasen verknüpft, in denen diese Leistungen erbracht und abgerechnet werden.
Das bisherige GEG war als „Heizungsgesetz“ stark in der öffentlichen Diskussion. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD verfolgt mit dem GModG das Ziel, die Regeln einfacher, flexibler und technologieoffener zu gestalten. Der zentrale Unterschied: Die pauschale Pflicht, beim Heizungstausch einen Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien zu erreichen, entfällt. An ihre Stelle treten Technologieoffenheit und eine gestaffelte Grüngasquote, die sogenannte „Biotreppe“. Auch der Name ist Programm: Weg vom engen Fokus „Heizung“, hin zu einem breiteren Modernisierungs- und Sanierungsnarrativ – von der Gebäudehülle über die Effizienz bis zu Systemlösungen im Quartier.
Das GModG befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die wichtigsten Etappen:
Nach derzeitiger Planung soll das Parlament noch vor der Sommerpause Mitte Juli abschließen; ein Inkrafttreten wird zum 1. November 2026 erwartet. Bis dahin gilt das GEG 2024 weiter. Den jeweils aktuellen Verfahrensstand dokumentieren das GEG-Infoportal des Bundes und die Verfahrensseiten des Deutschen Bundestags. Wichtig: Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, können sich einzelne Regelungen noch ändern.
Für die Planungspraxis sind vor allem diese Punkte relevant:
Wegfall der 65-Prozent-EE-Regel. Die Anforderung an einen Mindestanteil erneuerbarer Energien beim Heizungstausch (§ 71 GEG) wird gestrichen. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig.
Einführung der „Biotreppe“. Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 schrittweise klimafreundliche Brennstoffe einsetzen – mit steigenden Quoten bis 2040. Das schafft neuen Beratungs- und Nachweisbedarf.
Technologieoffenheit. Statt fester Vorgaben listet das Gesetz mögliche Anlagenvarianten auf. Das erweitert den Beratungsspielraum – und die Beratungstiefe.
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Das GModG setzt europäische Vorgaben um. Themen wie Gesamtenergieeffizienz und das Nullemissionsgebäude rücken stärker in den Fokus – auch bei Nichtwohngebäuden.
Jede Änderung des Gebäudeenergierechts erzeugt neue Beratungsleistungen – und damit die Frage, welche Leistungen unter der neuen Rechtslage anfallen, welchen anrechenbaren Kosten diese zuzuordnen sind und wie sie vertraglich abgebildet werden. Wer energetische Konzepte, Nachweise oder Beratungen erbringt, sollte das frühzeitig prüfen.
Solange sich Vorgaben ändern können, planen Büros mit Unsicherheit. Umso wichtiger ist ein verlässliches Controlling im Planungsbüro, das den tatsächlichen Aufwand pro Projekt sichtbar macht. So erkennen Sie früh, wenn neue Anforderungen zusätzliche Stunden verursachen – und können sie über eine saubere HOAI-Honorarkalkulation abrechnen, statt sie zu verschenken.
Lassen Sie uns kurz austauschen, wie sich die Controlling- und Managementsoftware von PROJEKT PRO in Ihre bestehenden Prozesse integrieren lässt – von der HOAI-Honorarkalkulation über die Nachkalkulation bis zur kaufmännischen Bürosteuerung.
In einer Phase wechselnder Rechtslage lohnt es sich, einige Punkte konsequent zu beachten:
Die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes durch das GModG zeigt, wie schnell sich die Rahmenbedingungen für Planungsbüros ändern. Wer die Neuerungen kennt, zusätzliche Beratungsleistungen sauber erfasst und seine Projekte verlässlich nachkalkuliert, bleibt auch bei beweglichem Ziel wirtschaftlich handlungsfähig – und kann die Unsicherheit der Auftraggeber:innen als Chance für die eigene Positionierung nutzen.
Das GModG ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Es ersetzt feste Vorgaben wie die 65-Prozent-EE-Pflicht durch Technologieoffenheit und eine gestaffelte Grüngasquote.
Nach derzeitigem Stand wird ein Inkrafttreten zum 1. November 2026 erwartet. Bis dahin gilt das GEG 2024 weiter.
Die pauschale 65-Prozent-Pflicht entfällt. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig, müssen aber über die „Biotreppe“ ab 2029 schrittweise grüne Brennstoffe einsetzen.
Ja. Das Gesetz gilt bundesweit und betrifft sowohl Wohn- als auch Industrie- und Gewerbegebäude.
Indirekt ja: Energetische Beratungs- und Nachweisleistungen wirken auf Leistungsbilder und Honorar. Die Grundlagen der Honorarberechnung regelt das BMWE im Rahmen der HOAI; die HOAI selbst wird derzeit ebenfalls reformiert.
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