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Zeiterfassung hat im Planungsbüro einen schlechten Ruf, meist zu Unrecht. Wer im Studium gelernt hat, dass Planung ein kreativer Prozess ist, empfindet das Buchen von Stunden zunächst als Fremdkörper. Solange ein Büro klein ist und alle Projekte im Blick sind, funktioniert das auch ohne. Mit wachsendem Team und parallel laufenden Aufträgen kippt dieses Verhältnis jedoch: Ohne Stundenbasis lässt sich nicht sagen, welches Projekt sich trägt und welches das Team überlastet. Dieser Beitrag nimmt die drei häufigsten Einwände auseinander und zeigt, wo PROJEKT PRO aus erfassten Stunden eine belastbare Aussage macht.
Der Widerstand ist nachvollziehbar. In einem Büro, das über Jahre auf Zuruf funktioniert hat, wirkt jede neue Erfassung wie ein Misstrauensvotum. Dazu kommt die Arbeitsrealität: Nach der Strukturbefragung der Bundesarchitektenkammer liegt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit vollzeittätiger Selbstständiger bei 49 Stunden, und 61 Prozent der Angestellten leisten regelmäßig Überstunden. Wer so arbeitet, empfindet eine Stundenbuchung als weiteren Posten auf einer schon langen Liste.
Genau deshalb entscheidet die Einführung über die Akzeptanz. Wird die Erfassung als Führungsinstrument gegen Einzelne eingesetzt, bestätigt sie das Vorurteil. Wird sie als Grundlage für Vertrauen und Teamkultur eingeführt, verschwindet der Widerstand meist innerhalb weniger Wochen – weil das Team zum ersten Mal sieht, woran die Überlastung tatsächlich liegt.
Zeiterfassung schaut nicht auf die Person, sondern auf das Projekt. Die Fragen, die sie beantwortet, sind wirtschaftliche und keine persönlichen:
Keine dieser Fragen braucht einen Namen in der Auswertung. Wer die Zahlen nach Projekt und Leistungsphase liest statt nach Mitarbeitenden, bekommt eine Grundlage für die Ressourcenplanung – und nimmt der Erfassung genau den Charakter, der sie unbeliebt macht.
Praxisbeispiel: Ein Architekturbüro mit neun Mitarbeitenden führt die Erfassung ein und stellt nach einem Quartal fest, dass die Objektüberwachung in zwei Projekten 40 Prozent über dem kalkulierten Aufwand liegt. Die Konsequenz war eine andere Angebotskalkulation, kein Gespräch über einzelne Personen.
Eine Buchung dauert Sekunden. Der Aufwand entsteht nicht beim Erfassen, sondern beim Rekonstruieren: Wer am Monatsende aus Kalendereinträgen und Erinnerung zusammensucht, was auf welches Projekt gehört, verliert Stunden – und verliert dabei fakturierbare Leistung, weil im Zweifel nach unten gerundet wird.
Ohne Stundenbasis fehlt außerdem die Grundlage für den eigenen Kostensatz. Die Bayerische Architektenkammer hält in ihrer Kalkulationshilfe für Stundensätze fest, dass dafür „eine genaue Stundenerfassung innerhalb des Büros" nötig ist, „aus der die auftragsbezogenen und die nicht auftragsbezogenen Stunden hervorgehen". Ohne diese Trennung bleibt der mittlere Bürostundensatz eine Schätzung, und jede Angebotskalkulation baut darauf auf.
Bei einem Pauschalhonorar ist das Ergebnis vereinbart, nicht der Aufwand. Genau deshalb ist die Erfassung dort besonders wertvoll: Sie ist das einzige Frühwarnsystem, das anzeigt, ob die Pauschale noch trägt. Ohne sie steht das Ergebnis erst nach der Schlussrechnung fest, und dann ist die Entscheidung, ob man in dieser Konstellation noch einmal pauschal anbietet, nur noch eine rückblickende.
Praxisbeispiel: Dasselbe Büro wie oben vereinbart eine Pauschale über 60.000 Euro bei einem kalkulierten Aufwand von 700 Stunden. Eine Überschreitung um 15 Prozent fällt im Monatsverlauf kaum auf, in der Auswertung ist sie ab der Hälfte der Laufzeit sichtbar – früh genug, um den Leistungsumfang zu klären oder die Bearbeitungstiefe anzupassen.
Unabhängig von der wirtschaftlichen Seite ist die Rechtslage klar. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, „Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen" (BAG 1 ABR 22/21). Grundlage ist die unionsrechtskonforme Auslegung im Licht des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 in der Sache C-55/18, das ein „objektives, verlässliches und zugängliches System" verlangt.
Neu ist nur das „Wie". Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist in seinen Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung darauf hin, dass die Pflicht als elektronische Aufzeichnungspflicht im Arbeitszeitgesetz ausgestaltet werden soll. Wer heute schon rechtssicher erfasst, muss dann nichts umbauen.
Der Nutzen entsteht nicht durch das Erfassen, sondern durch die Verbindung von Eingang und Ausgang. Auf der Eingangsseite steht das Buchen: Stunden gehen über die Zeiterfassung mit Stempeluhr direkt auf Projekt, Leistungsphase und Tätigkeit, am Arbeitsplatz oder mobil von der Baustelle. Je weniger Entscheidungen eine Buchung erfordert, desto vollständiger wird sie.
Auf der Ausgangsseite steht die Aussage. In einer spezialisierten Software wie PROJEKT PRO laufen die gebuchten Stunden gegen den kalkulierten Aufwand aus dem Angebot, und die Auswertungen zeigen den Soll-Ist-Vergleich tagesaktuell statt am Projektende. Damit wird aus einer Sammlung von Einträgen eine Entscheidungsgrundlage – für alle sichtbar, die im Projekt Verantwortung tragen.
Praxisbeispiel: Im selben Büro ändert sich die wöchentliche Projektbesprechung. Statt einer Runde mit Statusmeldungen liegt eine Auswertung auf dem Tisch, und die Diskussion dauert 20 Minuten statt einer Stunde.
Das heißt nicht, dass Tabellen und Notizen verschwinden. Für ein kleines Büro mit zwei parallelen Projekten und einem Auftraggeber bleiben sie völlig ausreichend. Der Punkt ist: Sobald mehrere Personen an mehreren Projekten buchen und Honorare pauschaliert vereinbart werden, wird die Insellösung zur Wachstumsbremse – nicht wegen der Erfassung, sondern wegen der fehlenden Auswertung.
Erstens: Auf die Frage, welches Projekt im letzten Jahr am besten getragen hat, gibt es im Büro mehrere Meinungen und keine Zahl.
Zweitens: Bei Zusatzleistungen entsteht regelmäßig die Diskussion, ob und in welchem Umfang sie erbracht wurden.
Drittens: Die Auslastungsplanung für die nächsten Monate entsteht aus dem Bauchgefühl der Büroleitung. Wer zwei dieser drei Punkte kennt, hat kein Kontrollproblem, sondern eine Datenlücke.
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und wertvolle Ressourcen spart.
Die drei Mythen haben denselben Kern: Sie unterstellen, dass Zeiterfassung Aufwand ohne Gegenwert ist. Das Gegenteil trifft zu, sobald die erfassten Stunden mit dem kalkulierten Aufwand verbunden werden. Dann beantwortet dieselbe Zahl mehrere Fragen gleichzeitig, von der Rechnungsstellung über die Nachkalkulation bis zur Auslastung. Wie daraus ein Controlling im Planungsbüro wird, das Entscheidungen tatsächlich stützt, ist der nächste Schritt.
Nein. Sie wird erst dann eines, wenn nach Personen statt nach Projekten ausgewertet wird. Die wirtschaftlich relevanten Fragen betreffen Aufträge, Leistungsphasen und Auslastung und lassen sich ohne personenbezogene Auswertung beantworten.
Ja. Die Pflicht folgt aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in unionsrechtskonformer Auslegung, wie das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden hat. Die geplante Neuregelung im Arbeitszeitgesetz betrifft die Form der Aufzeichnung, nicht das Ob.
Ja, dort besonders. Weil das Honorar feststeht, ist der Aufwand die einzige Variable. Nur eine laufende Erfassung zeigt vor Projektende, ob die Pauschale noch trägt.
So genau, dass die Nachkalkulation etwas hergibt, und so einfach, dass täglich gebucht wird. In der Praxis genügen Projekt, Leistungsphase und eine überschaubare Liste von Tätigkeitsarten für einen belastbaren Soll-Ist-Vergleich.
Vertrauensarbeitszeit und Erfassung schließen sich nicht aus. Erfasst wird, wie viel Zeit auf welches Projekt entfällt; wann gearbeitet wird, bleibt eine Frage der Bürovereinbarung im Rahmen der arbeitszeitrechtlichen Grenzen.
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