VOB-Gewährleistung: Fristen, Rechte und Pflichten

Die VOB Gewährleistung ist ein zentrales Thema im Bauwesen, da sie die rechtlichen Grundlagen für die Mängelbeseitigung nach Abschluss eines Bauprojekts festlegt und sowohl Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen vor unerwarteten Problemen schützt.

VOB Gewährleistungsfrist

1. Das Wichtigste auf einem Blick

Die wesentlichen Punkte zur VOB-Gewährleistung zusammengefasst:

  • Regel-Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre ab Abnahme. Diese variiert in bestimmten Fällen.
  • Die Frist beginnt mit der formalen Abnahme des Bauwerks.
  • Es besteht eine Nachbesserungspflicht der Auftragnehmer:innen bei Mängeln innerhalb der Frist.
  • Es kommt zu einer Fristverlängerung bei verdeckten Mängeln oder einer rechtzeitigen Mängelanzeige.
  • Eine Verjährung kann gehemmt werden, beispielsweise wenn eine Klage eingereicht wird.

2. Was ist die VOB-Gewährleistung?

Die VOB-Gewährleistungsfrist ist die gesetzlich geregelte Frist, innerhalb derer Auftragnehmer:innen nach den Bestimmungen der VOB/B für Mängel an seiner Bauleistung haften. Laut §13 VOB/B muss die Leistung nach der Abnahme frei von Sachmängeln übergeben werden – ist das nicht der Fall, haben die Auftraggeber:innen Anspruch auf Mängelbeseitigung. In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist 4 Jahre ab den Zeitpunkt der Abnahme. Bei bestimmten Leistungen kann dieser Zeitraum auch variieren.

3. Warum ist die Gewährleistung nach VOB wichtig?

  • Schutz vor Baumängeln 
    Auftraggeber:innen haben den Anspruch auf Nachbesserung, wenn Arbeiten nicht richtig ausgeführt wurden.
  • Klare Fristen 
    Durch konkrete Regelungen ist festgesetzt, wie lange nach Abnahme Mängel geltend gemacht werden können.
  • Rechtssicherheit für beide Seiten
    Die VOB definiert klare Regeln und Fristen für den Umgang mit Baumängeln, sodass alle Parteien aufgeklärt sind.
  • Verlässlichkeit im Bauprozess
    Die Gewährleistungsfrist stellt sicher, dass Bauleistungen fachgerecht und dauerhaft erbracht werden.

4. Wann beginnt die Gewährleistung nach VOB ohne Abnahme?

In der Regel erfolgt nach Abschluss eines Bauprojekts eine förmliche Abnahme. Dabei wird das Bauwerk gemeinsam von Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in begutachtet und hinsichtlich der Qualität geprüft. Im Anschluss erfolgt die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.

Findet keine förmliche Abnahme statt – sei es, weil sie vertraglich nicht vorgesehen oder einfach nicht erfolgt ist – greift die sogenannte fiktive Abnahme. Diese folgt festen rechtlichen Vorlagen:

  • Als Grundlage dient die letzte schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung des Bauprojektes.
  • Die Fiktive Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber oder die Auftraggeberin nach 12 Tagen weder die Abnahme durchführt noch sie wegen Mängeln ablehnt.

5. Gewährleistungsfristen nach VOB/B

Alle zentralen Bestimmungen zur Gewährleistung befinden sich in §13 der VOB/B. Dieser Abschnitt regelt innerhalb welchen Zeitraums Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Je nach Art der erbrachten Leistung, sind die folgenden Fristen festgelegt:

  • 4 Jahre – Standardfrist für die meisten Bauleistungen
  • 2 Jahre – Bestimmte Anlagen und Arbeiten 
    Bei elektrotechnischen und maschinellen Anlagen, sowie bei Arbeiten, die sich auf Wartung oder Veränderung einer bestehenden Sache beziehen, verkürzt sich die Frist.
  • 1 Jahr – Spezielle Feuerungsanlagen 
    Bei industriellen Feuerungsanlagen, insbesondere für feuerberührte und abgasführende Teile, gilt ebenfalls eine verkürzte Frist. 
     

6. Unterschiede zwischen BGB und VOB

  1. BGB – das gesetzliche Fundament 
    Das BGB ist besonders für private Bauverträge relevant und wird verwendet, wenn keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden.
  • Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 5 Jahre.
  • Neben Mängel spielen auch Themen wie Rücktritt, Minderung und Schadensersatz eine wichtige Rolle.
  • Die Frist läuft bei einer Mängelbeseitigung weiter.
  1. VOB – Das bauspezifische Vertragswerk 
    Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein allgemein anerkanntes Regelwerk für Bauverträge. Sie kommt nur dann zur Anwendung, wenn sie ausdrücklich, als Vertragsgrundlage vereinbart wird– das bedeutet, alle Parteien müssen zustimmen. Besonders für öffentliche Bauprojekte spielt sie eine wichtige Rolle.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre – in bestimmten Fällen ist sie kürzer.
  • Die Mängelbeseitigung steht im Vordergrund.
  • Eine Unterbrechung der Verjährung durch eine schriftliche Mängelrüge ist möglich.

Die VOB/B bietet praxisnahe und bauspezifische Regelungen, während das BGB als allgemeines Gesetzbuch einen rechtlich verbindlichen Rahmen für Bauverträge vorgibt.

7. Was gilt als ein Gewährleistungsmangel?

Ein Mangel zählt nur dann als ein Gewährleistungsmangel, wenn er bereits zum Zeitpunkt der Bauabnahme bestand. Es gibt drei Arten von Gewährleistungsmängeln:

  • Offene Sachmängel 
    Die Bauleistung entspricht nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder ist technisch fehlerhaft. Diese Mängel sind unmittelbar erkennbar.
  • Verdeckte Mängel 
    Diese Art von Mängeln ist nicht sofort feststellbar und wird erst nach einer gewissen Zeit oder bei genauerer Untersuchung sichtbar.
  • Arglistig verschwiegene Mängel 
    Diese Mängel wurden absichtlich von den Auftragnehmer: innen verschwiegen, obwohl sie bekannt waren.

8. Wer trägt die Kosten für Mängel und Nachbesserungen?

Laut §13 Abs. 5 VOB/B sind Auftragnehmer:innen verpflichtet Mängel, die bereits vor der Abnahme bestehen, auf eigene Kosten zu beseitigen. Diese Mängel müssen innerhalb der von den Auftraggeber:innen gestellten Frist behoben werden.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Offene Mängel müssen von den Auftraggeber:innen unverzüglich gemeldet werden, sonst verlieren sie ihren Anspruch auf Nachbesserung.
  • Verdeckte Mängel können erst nach ihrer Entdeckung gemeldet werden, müssen aber innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
  • Arglistig verschweigende Mängel verlängern die Verjährungsfrist. In diesem Fall können Auftraggeber:innen Ihre Ansprüche auch nach Ablauf der regulären Frist durchsetzen.

9. PRO Tipps für Auftragnehmer:innen und Auftraggeber:innen

Hier finden Sie praktische Tipps für Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen, um eine reibungslose und erfolgreiche Abwicklung von Bauvorhaben zu unterstützen.

PRO Tipps für Auftragnehmer:innen

  1. Regelmäßige Weiterbildungen 
    Bleiben Sie auf dem neusten Stand über die VOB und die aktuellen Baustandards durch regelmäßige Schulungen. Das hilft, Mängel im Vorhinein zu vermeiden.
  2. Dokumentation ist alles 
    Alle vertraglichen Vereinbarungen – insbesondere die Gewährleistungsfristen – sollten klar und eindeutig dokumentiert werden. So stellen Sie sicher, dass im Falle eines Rechtstreits nachvollzogen werden kann, welche Bedingungen vereinbart wurden.
  3. Offene Kommunikation 
    Eine klare und offene Kommunikation mit Ihren Auftraggeber:innen über alle Aspekte des Bauprojekts ist entscheidend. So werden Missverständnisse vermieden und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gefördert.
  4. Frühzeitige Mängelerkennung und -beseitigung 
    Eine frühzeitige Mängelerkennung ermöglicht es, Probleme rechtzeitig zu identifizieren und Folgeschäden zu vermeiden. Durch eine zügige Beseitigung der Mängel, sichern Sie die Qualität des Bauprojektes und halten den Zeitplan ein.

PRO Tipps für Auftraggeber:innen

  1. Verjährungsfrist beachten 
    Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 4 Jahre ab Abnahme des Bauwerkes. Um Ansprüche rechtzeitig geltend machen zu können, müssen Sie diese Frist im Auge behalten.
  2. Regelmäßige Inspektionen 
    Führen Sie regelmäßige Inspektionen während und nach der Bauphase durch, um frühzeitig Mängel erkennen und melden zu können.
  3. Beweissicherung und Dokumentation 
    Bewahren Sie alle wichtigen Dokumentente und Beweise sorgfältig auf – so schützen Sie sich rechtlich und sichern Ihre Ansprüche ab. Eine vollständige und gut organisierte Dokumentation hilft, im Streitfall Ihre Position klar und nachvollziehbar darzulegen.
  4. Vertragsprüfung  
    Überprüfen Sie den Bauvertrag sorgfältig, insbesondere die Gewährleistungsfristen und –bedingungen. Stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen und Bedingungen klar und verständlich sind.

Fazit

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen regelt die Gewährleistung im Bauwesen und stellt sicher, dass sowohl Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen klare Rechte und Pflichten im Falle von Mängeln an der Bauleistung haben. Wer sie richtig anwendet, profitiert von:

  • Einer klare rechtlichen Grundlage - für alle Beteiligten
  • Qualitätssicherung
  • Transparenz und Fairness
  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten


 

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