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Von der ersten Skizze bis zur Objektbetreuung strukturiert die HOAI den gesamten Bauprozess in neun Phasen. Doch was genau leistet die Architekt:in in den einzelnen Leistungsphasen? Dieser umfassende Leitfaden zeigt, welche konkreten Aufgaben, Grundleistungen nach § 34 HOAI und Ergebnisse in jeder Phase auf Architekturbüros zukommen. Mit praxisnahen Tipps und vollständiger Erklärung aller 9 Phasen – ideal für Büros, Bauherr:innen und Studierende.
Die Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (HOAI) gliedert die Gesamtleistung in neun aufeinander aufbauende Phasen. Diese Systematik schafft Klarheit über die Leistungen, Honorare und Haftungsrisiken.
Seit der HOAI-Novelle 2021 sind die Honorare für Architektenleistungen nicht mehr an gesetzliche Mindest- und Höchstsätze gebunden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Vertragsgestaltung und Honorarverhandlungen:
Bevor die eigentliche Planung nach HOAI startet, klärt die vorgeschaltete Phase 0 die grundlegenden Rahmenbedingungen des Bauvorhabens. Diese Phase ist essentiell, um später teure Änderungen zu vermeiden.
Jede Leistungsphase umfasst einen fest definierten prozentualen Anteil am Gesamthonorar der Architekt:in, der den jeweiligen Arbeits- und Haftungsaufwand widerspiegelt:
| Leistungsphase (LP) | Bezeichnung nach § 34 HOAI | Honoraranteil | Konkrete Architekturleistung in Kurzform |
| LP 1 | Grundlagenermittlung | 2 % | Klären der Aufgabenstellung |
| LP 2 | Vorplanung | 7 % | Erstes Planungskonzept und Projektvorbereitung |
| LP 3 | Entwurfsplanung | 15 % | System- und Integrationsplanung sowie Kostenberechnung nach DIN 276. |
| LP 4 | Genehmigungsplanung | 3 % | Erstellen und Einreichen der amtlichen Bauvorlagen bei den Behörden. |
| LP 5 | Ausführungsplanung | 25 % | Erarbeiten der Werk- und Detailpläne bis zur Ausführungsreife. |
| LP 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % | Massenermittlung und Aufstellen der Leistungsverzeichnisse (LV) je Gewerk. |
| LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % | Prüfen und Werten der Bieterangebote sowie Erstellen der Preisspiegel. |
| LP 8 | Objektüberwachung | 32 % | Bauleitung vor Ort, Qualitätskontrolle, Rechnungsprüfung und Abnahmen. |
| LP 9 | Objektbetreuung | 2 % | Mängelfeststellung und Gewährleistungsbetreuung |
In der ersten Phase legt die Architekt:in das Fundament für das gesamte Bauvorhaben, indem die Wünsche der Bauherr:innen mit den baulichen Rahmenbedingungen abgeglichen werden.
Grundleistungen:
Besondere Leistungen:
Praxistipp: Halten Sie das vom Bauherr:in genannte Maximalbudget in Phase 1 schriftlich fest, um späteren Haftungsstreitigkeiten wegen Kostenüberschreitungen vorzubeugen.
In der Vorplanung verwandelt die Architekt:in das Raumprogramm in erste zeichnerische Entwurfsvarianten und untersucht deren Machbarkeit.
Grundleistungen:
Besondere Leistungen:
Praxistipp: Lassen Sie sich die favorisierte Vorentwurfsvariante und die Kostenschätzung vom Bauherr:in schriftlich bestätigen, bevor Sie mit der Entwurfsplanung beginnen.
Die Entwurfsplanung führt alle gestalterischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte zu einem abgestimmten Gesamtkonzept zusammen.
Grundleistungen:
In dieser Phase bereitet der Architekt alle baurechtlichen Unterlagen so auf, dass die zuständige Behörde das Bauvorhaben genehmigen kann.
Grundleistungen:
Besondere Leistungen:
Praxistipp: Beachten Sie, dass der Architekt nur die Einreichung eines genehmigungsfähigen Antrags schuldet – nicht den Erlass der Genehmigung selbst.
Die Ausführungsplanung liefert die detaillierte und baureife Arbeitsgrundlage für alle Handwerker auf der Baustelle.
Grundleistungen:
Besondere Leistungen:
Praxistipp: Führen Sie ein striktes digitales Planverzeichnis mit Indexierung, da das Bauen nach veralteten Planständen zu den teuersten Fehlerquellen zählt.
In Phase 6 überträgt der Architekt die geometrische Planung in Leistungsbeschreibungen, um Bauleistungen transparent ausschreiben zu können.
Grundleistungen:
Besondere Leistungen:
Praxistipp: Formulieren Sie Leistungspositionen so präzise wie möglich, um spätere Nachtragsforderungen der ausführenden Firmen zu vermeiden
Die Phase 7 schließt die Planungsphase ab, indem Angebote eingeholt, fachlich ausgewertet und die Bauverträge unterschriftsreif vorbereitet werden.
Grundleistungen:
Besondere Leistungen:
Praxistipp: Der Architekt spricht fundierte Vergabeempfehlungen aus – die rechtsverbindliche Unterschrift unter den Bauvertrag leistet jedoch allein der Bauherr.
Mit 32 Prozent des Honorars ist die Objektüberwachung (Bauüberwachung und Bauleitung) der umfangreichste und haftungsträchtigste Abschnitt der Architektenleistung.
Grundleistungen:
Besondere Leistungen:
Praxistipp 1 zur Bauleiterhaftung: Kontrollieren und fotografieren Sie risikoreiche Arbeiten wie Bauwerksabdichtungen oder Bewehrungen immer persönlich vor dem Verdecken.
Praxistipp 2: Dokumentieren Sie Mängel und Terminverzüge der Firmen sofort schriftlich, um sich gegen Vorwürfe mangelhafter Bauüberwachung abzusichern.
Die neunte Phase umfasst die Betreuung des fertiggestellten Objekts im Rahmen der Gewährleistungsfristen bis zu fünf Jahre nach der Abnahme.
Grundleistungen:
Besondere Leistungen:
Praxistipp: Vereinbaren Sie vertraglich eine förmliche Teilabnahme für die Phasen 1 bis 8 bei Gebäudeübergabe und fordern Sie den Bauherrn:in dazu schriftlich auf.
Ein fundiertes Verständnis der Leistungsphasen nach § 34 HOAI schützt Planungsbüros vor wirtschaftlichen Einbußen und juristischen Fallstricken:
Eine spezialisierte Software wie PROJEKT PRO reduziert den administrativen Aufwand über alle neun Phasen hinweg auf ein Minimum:
Lassen Sie uns kurz austauschen, wie sich unsere Software reibungslos in Ihre bestehenden Prozesse integrieren lässt
und wertvolle Ressourcen spart.
Mit diesen praxisbewährten Schritten optimieren Architekturbüros ihre Projektabwicklung und sichern ihr Honorar verlässlich ab:
Leistungsbild vertraglich unmissverständlich vereinbaren: Fixieren Sie im Vertrag exakt, welche Leistungsphasen und Teilleistungen beauftragt sind und welche Leistungen ausdrücklich entfallen.
Besondere Leistungen gesondert honorieren lassen: Vereinbaren Sie für Visualisierungen, Bestandsaufnahmen oder wiederholte Genehmigungsanträge vorab feste Stundensätze oder Pauschalen.
Phasenübergänge schriftlich dokumentieren: Schließen Sie jede Planungsphase mit einem kurzen Abnahmeprotokoll und der Freigabe durch den Bauherrn ab, bevor die nächste Phase startet.
Strukturierte Checklisten nutzen: Verwenden Sie bürointerne Checklisten für die Vollständigkeitsprüfung von Bauanträgen, Leistungsverzeichnissen und Abnahmeprotokollen.
Die 9 Leistungsphasen nach § 34 HOAI strukturieren den gesamten Planungs- und Bauprozess verlässlich von der ersten Skizze bis zur Objektbetreuung. Wer die Architekturleistung jeder Phase klar abgrenzt und digital dokumentiert, vermeidet unvergütete Mehrarbeit und minimiert persönliche Haftungsrisiken.
Nein, der Auftraggeber kann Leistungsphasen frei und stufenweise beauftragen. Häufig werden zunächst nur die Planungsphasen 1 bis 4 vergeben; die Phasen 5 bis 8 für Ausführungsplanung und Bauüberwachung folgen nach Erteilung der Baugenehmigung.
Die umfangreichsten Phasen sind die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) mit 32 Prozent und die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent des Gesamthonorars. Beide Phasen machen zusammen über die Hälfte des gesamten Aufwands aus.
Die HOAI-Honorartabellen sind seit 2021 nicht mehr gesetzlich zwingend, sondern dienen als Orientierungsrahmen für freie Honorarvereinbarungen. Die inhaltliche Strukturierung der Leistungsphasen und die Definition der Grundleistungen gelten jedoch weiterhin als technischer Standard für Planungsverträge.
Besondere Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil der Grundleistungen. Sie sollten deshalb ausdrücklich beauftragt und ihre Vergütung vertraglich geregelt werden. Typische Beispiele in den Leistungsphasen sind Raumprogramm, Standortanalyse oder die Überwachung der Mängelbeseitigung nach der Abnahme.
So genau, dass die Nachkalkulation etwas hergibt, und so einfach, dass täglich gebucht wird. In der Praxis genügen Projekt, Leistungsphase und eine überschaubare Liste von Tätigkeitsarten für einen belastbaren Soll-Ist-Vergleich.
Vertrauensarbeitszeit und Erfassung schließen sich nicht aus. Erfasst wird, wie viel Zeit auf welches Projekt entfällt; wann gearbeitet wird, bleibt eine Frage der Bürovereinbarung im Rahmen der arbeitszeitrechtlichen Grenzen.
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