LIVE Webinar
Steigern Sie Ihre Projektgewinne!
Lernen Sie in 30 Minuten alle Funktionen von PROJEKT PRO kennen!
Jeden Donnerstag, 13:00 - 13:30 Uhr
Dieser Leitfaden übersetzt die neun Leistungsphasen in konkrete Arbeitsergebnisse, Freigabepunkte und Dokumentationsaufgaben für Architekturbüros. Im Mittelpunkt steht, was am Ende jeder Phase nachweisbar vorliegen sollte, welche typischen Fehler Haftungs- oder Honorarrisiken erzeugen und wo Besondere Leistungen gesondert vereinbart werden sollten.
Direkt im Büro einsetzbar: Enthält phasenbezogene Checklisten für Entscheidungen, Nachweise und Dokumentation.
§ 34 HOAI gliedert die Grundleistungen für Gebäude und Innenräume in neun Leistungsphasen. Anlage 10.1 beschreibt die Grundleistungen und nennt Beispiele für Besondere Leistungen. Entscheidend bleibt der konkret vereinbarte Vertragsumfang.
Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach der Vereinbarung in Textform (§ 126b BGB, z. B. per E-Mail ausreichend; eine Unterschrift ist seit 2021 nicht mehr erforderlich). Fehlt eine solche Vereinbarung über die Honorarhöhe, gilt für Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz; die Honorartafeln dienen als Orientierungswerte.
Die sogenannte Phase 0 gehört nicht zu den neun Leistungsphasen des § 34 HOAI. Sie ist sinnvoll, wenn Bedarf, Standort, Budget oder Realisierungsstrategie noch nicht entscheidungsreif geklärt sind.
Arbeitsergebnis: Projektsteckbrief mit Bedarf, Qualitäten, Budgetkorridor und Terminrahmen.
Freigabepunkt: Offene Annahmen und Prüfaufträge sind benannt; der Startumfang für Leistungsphase 1 ist entschieden.
Typischer Fehler: Mit unscharfem Budget oder ungeklärtem Nutzerbedarf unmittelbar in die Vorplanung einsteigen.
Abgrenzung: Bedarfsplanung, vertiefte Machbarkeitsuntersuchungen und Raum- oder Funktionsprogramme über die Grundleistungen hinaus gesondert beschreiben und vergüten.
Die folgende Übersicht zeigt für Gebäude nach § 34 HOAI den Honoraranteil und das zentrale Arbeitsergebnis, das am Phasenende nachvollziehbar vorliegen sollte.
Leistungsphase (LP) | Bezeichnung nach § 34 HOAI | Honoraranteil | Prüfbares Arbeitsergebnis |
LP 1 | Grundlagenermittlung | 2 % | Freigegebene Aufgabenstellung |
LP 2 | Vorplanung | 7 % | Vorzugsvariante und Kostenschätzung |
LP 3 | Entwurfsplanung | 15 % | Koordinierter Entwurf und Kostenberechnung |
LP 4 | Genehmigungsplanung | 3 % | Prüffähige Bauvorlagen |
LP 5 | Ausführungsplanung | 25 % | Freigegebene Werkpläne |
LP 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % | Geprüfte LV-Unterlagen |
LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % | Gewertete Angebote und Vergabevorschlag |
LP 8 | Objektüberwachung | 32 % | Prüf- und Abnahmenachweise |
LP 9 | Objektbetreuung | 2 % | Objektbegehung und Mängelbewertung |
In der ersten Phase legt die Architekt:in das Fundament für das gesamte Bauvorhaben, indem die Wünsche der Bauherr:innen mit den baulichen Rahmenbedingungen abgeglichen werden.
Grundleistungen:
Zusammenfassen aller Planungsvoraussetzungen in einem strukturierten Aufgabenkatalog.
Freigabe-Checkliste:
Typische Fehler und Haftungsrisiken:
Abgrenzung zu Besonderen Leistungen:
Bestandsaufnahme und Aufmaß bei Bestandsgebäuden, da eigenständige Vermessungs- und Erfassungsleistungen gesondert zu vergüten sind.
Praxistipp: Halten Sie das vom Bauherrn genannte Maximalbudget in Phase 1 schriftlich fest, um späteren Haftungsstreitigkeiten wegen Kostenüberschreitungen vorzubeugen.
In der Vorplanung verwandelt der Architekt das Raumprogramm in erste zeichnerische Entwurfsvarianten und untersucht deren Machbarkeit.
Arbeitsergebnis: Nachvollziehbar ausgewählte Vorzugsvariante mit Kostenschätzung, Grobterminplan und dokumentiertem Entscheidungsstand.
Grundleistungen:
Erstellen der ersten Kostenschätzung nach DIN 276 sowie Zusammenstellen der Ergebnisse in einem Konzeptbericht.
Freigabe-Checkliste:
Typische Fehler und Haftungsrisiken:
Abgrenzung zu Besonderen Leistungen:
Erstellen detaillierter Termin- und Kapazitätspläne, da die Grundleistung keine eigenständige Terminplanung vorsieht.
Praxistipp: Lassen Sie sich die favorisierte Vorentwurfsvariante und die Kostenschätzung vom Bauherrn schriftlich bestätigen, bevor Sie mit der Entwurfsplanung beginnen
Die Entwurfsplanung führt alle gestalterischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte zu einem abgestimmten Gesamtkonzept zusammen.
Arbeitsergebnis: Koordinierter Entwurf mit integrierten Fachplanungen, Baubeschreibung, Kostenberechnung und fortgeschriebenem Terminstand.
Grundleistungen:
Aufstellen der Kostenberechnung nach DIN 276 und Abgleich mit der vorherigen Kostenschätzung.
Freigabe-Checkliste:
Typische Fehler und Haftungsrisiken:
Abgrenzung zu Besonderen Leistungen:
Erstellen von Brandschutzkonzepten oder energetischen Optimierungsstudien, da diese Fachplanungen eigenständig zu beauftragen sind.
Praxistipp: Weicht die Kostenberechnung von der Kostenschätzung ab, müssen Sie den Bauherrn nachweisbar informieren und planerische Einsparpotenziale aufzeigen
In dieser Phase bereitet der Architekt alle baurechtlichen Unterlagen so auf, dass die zuständige Behörde das Bauvorhaben genehmigen kann.
Arbeitsergebnis: Vollständige, in sich widerspruchsfreie und prüffähige Bauvorlagen mit dokumentiertem Einreichungs- und Auflagenstand.
Grundleistungen:
Einreichen der Unterlagen und Begleiten des Genehmigungsverfahrens bei den Behörden.
Freigabe-Checkliste:
Typische Fehler und Haftungsrisiken:
Abgrenzung zu Besonderen Leistungen:
Erarbeiten von Unterlagen für städtebauliche Verträge oder Vorhaben- und Erschließungspläne, da diese keinen Teil der Genehmigungsplanung bilden.
Praxistipp: Beachten Sie, dass der Architekt nur die Einreichung eines genehmigungsfähigen Antrags schuldet – nicht den Erlass der Genehmigung selbst.
Die Ausführungsplanung liefert die detaillierte und baureife Arbeitsgrundlage für alle Handwerker auf der Baustelle.
Arbeitsergebnis: Koordinierte, baureife Ausführungsunterlagen mit eindeutiger Planliste, Indizes, Freigabestatus und Verteiler.
Grundleistungen:
Prüfen von Montage- und Werkstattplänen ausführender Betriebe auf Übereinstimmung mit der Planung.
Freigabe-Checkliste:
Typische Fehler und Haftungsrisiken:
Abgrenzung zu Besonderen Leistungen:
Prüfen zusätzlicher Detailplanungen bei Sonderkonstruktionen, da diese einen erhöhten Planungsaufwand außerhalb der Grundleistung bedeuten.
Praxistipp: Führen Sie ein striktes digitales Planverzeichnis mit Indexierung, da das Bauen nach veralteten Planständen zu den teuersten Fehlerquellen zählt.
In Phase 6 überträgt der Architekt die geometrische Planung in Leistungsbeschreibungen, um Bauleistungen transparent ausschreiben zu können.
Arbeitsergebnis: Prüffähige, eindeutige Leistungsverzeichnisse und Vergabeunterlagen auf einem abgestimmten Plan- und Kostenstand.
Grundleistungen:
Durchführen einer Kostenkontrolle durch interne Bepreisung der Leistungsverzeichnisse.
Freigabe-Checkliste:
Typische Fehler und Haftungsrisiken:
Abgrenzung zu Besonderen Leistungen:
Aufstellen von Vergabeterminplänen für komplexe Vergabeverfahren, da eine eigenständige Terminplanung nicht zur Grundleistung zählt.
Praxistipp: Formulieren Sie Leistungspositionen so präzise wie möglich, um spätere Nachtragsforderungen der ausführenden Firmen zu vermeiden
Die Phase 7 schließt die Planungsphase ab, indem Angebote eingeholt, fachlich ausgewertet und die Bauverträge unterschriftsreif vorbereitet werden.
Arbeitsergebnis: Rechnerisch, technisch und wirtschaftlich gewertete Angebote mit Preisspiegel, Bieterklärungen und begründetem Vergabevorschlag.
Grundleistungen:
Führen von Bietergesprächen, Aussprechen eines Vergabevorschlags und Vorbereiten der Bauverträge.
Freigabe-Checkliste:
Typische Fehler und Haftungsrisiken:
Abgrenzung zu Besonderen Leistungen:
Mitwirken bei Schiedsverfahren oder Vergaben nach öffentlichem Vergaberecht (VgV), da rechtliche Vertretung in Vergabeverfahren nicht zur Architektenleistung zählt.
Praxistipp: Der Architekt spricht fundierte Vergabeempfehlungen aus – die rechtsverbindliche Unterschrift unter den Bauvertrag leistet jedoch allein der Bauherr.
Mit 32 Prozent des Honorars ist die Objektüberwachung (Bauüberwachung und Bauleitung) der umfangreichste und haftungsträchtigste Abschnitt der Architektenleistung.
Arbeitsergebnis: Nachvollziehbare Bauablauf-, Prüf-, Kosten-, Abnahme- und Mängeldokumentation einschließlich freigegebener Bestandsunterlagen.
Grundleistungen:
Vorbereiten und Durchführen förmlicher Bauabnahmen nach VOB/B inklusive Dokumentation von Mängeln.
Freigabe-Checkliste:
Typische Fehler und Haftungsrisiken:
Abgrenzung zu Besonderen Leistungen:
Aufstellen und Überwachen detaillierter Mittelabfluss- und Zahlungspläne, da die Grundleistung nur die Kostenfeststellung, nicht die Zahlungssteuerung umfasst.
Praxistipp 1 zur Bauleiterhaftung: Kontrollieren und fotografieren Sie risikoreiche Arbeiten wie Bauwerksabdichtungen oder Bewehrungen immer persönlich vor dem Verdecken.
Praxistipp 2: Dokumentieren Sie Mängel und Terminverzüge der Firmen sofort schriftlich, um sich gegen Vorwürfe mangelhafter Bauüberwachung abzusichern.
Die neunte Phase umfasst die Betreuung des fertiggestellten Objekts im Rahmen der Gewährleistungsfristen bis zu fünf Jahre nach der Abnahme.
Arbeitsergebnis: Projektbezogene Fristenübersicht, rechtzeitige Objektbegehung und fachliche Bewertung festgestellter Mängel.
Grundleistungen:
Mitwirken bei der Freigabe oder Rückgabe von hinterlegten Sicherheitsleistungen und Bürgschaften.
Freigabe-Checkliste:
Typische Fehler und Haftungsrisiken:
Abgrenzung zu Besonderen Leistungen:
Durchführen von Betriebs-Kosten-Nutzen-Analysen oder Gebäudebeobachtungen, da diese Analysen über die vertraglich vereinbarte Objektbetreuung hinausgehen.
Praxistipp: Vereinbaren Sie vertraglich eine förmliche Teilabnahme für die Phasen 1 bis 8 bei Gebäudeübergabe und fordern Sie den Bauherrn dazu schriftlich auf. Alternativ können Sie getrennte Verträge für LP 1–8 und LP 9 schließen, damit die eigene fünfjährige Haftungsverjährung sofort nach Baufertigstellung startet.
Die wirksamsten Schutzmaßnahmen gelten über alle Leistungsphasen hinweg:
Nachweisführung: Protokolle, E-Mails, Prüfvermerke, Fotos, Planindizes und Mängel projektbezogen auffindbar halten.
Software reduziert Haftungsrisiken nicht automatisch. Sie hilft, wenn das Büro klare Abläufe definiert und diese konsequent nutzt:
Fristenkontrolle: Genehmigungen, Abnahmen, Sicherheiten und Objektbegehungen mit Wiedervorlagen absichern.
Lassen Sie uns kurz austauschen, wie sich unsere Software reibungslos in Ihre bestehenden Prozesse integrieren lässt
und wertvolle Ressourcen spart.
Ein gut geführtes Architekturprojekt braucht neben guter Planung klare Arbeitsergebnisse, dokumentierte Entscheidungen und eine konsequente Leistungsabgrenzung. Wer jede Phase mit festen Prüf- und Freigabepunkten abschließt, verbessert die Nachweisposition und reduziert unvergütete Mehrarbeit sowie vermeidbare Haftungsrisiken.
Nein, der Auftraggeber kann Leistungsphasen frei und stufenweise beauftragen. Häufig werden zunächst nur die Planungsphasen 1 bis 4 vergeben; die Phasen 5 bis 8 für Ausführungsplanung und Bauüberwachung folgen nach Erteilung der Baugenehmigung.
Die umfangreichsten Phasen sind die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) mit 32 Prozent und die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent des Gesamthonorars. Beide Phasen machen zusammen über die Hälfte des gesamten Aufwands aus.
Die HOAI-Honorartabellen sind seit 2021 nicht mehr gesetzlich zwingend, sondern dienen als Orientierungsrahmen für freie Honorarvereinbarungen. Die inhaltliche Strukturierung der Leistungsphasen und die Definition der Grundleistungen gelten jedoch weiterhin als technischer Standard für Planungsverträge.
Besondere Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil der Grundleistungen. Sie sollten deshalb ausdrücklich beauftragt und ihre Vergütung vertraglich geregelt werden. Typische Beispiele in den Leistungsphasen sind Raumprogramm, Standortanalyse oder die Überwachung der Mängelbeseitigung nach der Abnahme.
So genau, dass die Nachkalkulation etwas hergibt, und so einfach, dass täglich gebucht wird. In der Praxis genügen Projekt, Leistungsphase und eine überschaubare Liste von Tätigkeitsarten für einen belastbaren Soll-Ist-Vergleich.
Vertrauensarbeitszeit und Erfassung schließen sich nicht aus. Erfasst wird, wie viel Zeit auf welches Projekt entfällt; wann gearbeitet wird, bleibt eine Frage der Bürovereinbarung im Rahmen der arbeitszeitrechtlichen Grenzen.
Bleiben Sie der Konkurrenz einen Schritt voraus.
Erhalten Sie fachliche & kompakte Insights zu Controlling, HOAI, Digitalisierung & effizientem Projektmanagement.