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Die Kostengruppe 800 nach DIN 276 umfasst sämtliche Finanzierungskosten, die im Zusammenhang mit der Realisierung eines Bauvorhabens entstehen. Dazu zählen unter anderem Kreditzinsen, Bereitstellungszinsen, Gebühren sowie weitere Kosten der Kapitalbeschaffung, die außerhalb der eigentlichen Bau- und Planungskosten liegen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Vollständigkeit der Gesamtkostenbetrachtung und sind besonders bei fremdfinanzierten Projekten von zentraler Bedeutung.
1. Was ist die Kostengruppe 800?
2. Warum ist die Kostengruppe 800 so wichtig?
3. Was umfasst die Kostengruppe 800?
4. Gliederung der Kostengruppe 800 nach DIN 276
5. Abgrenzung zu anderen Kostengruppen - Verwechslungsgefahr vermeiden
6. Praxisbeispiele für typische Leistungen in der KG 800
Die Kostengruppe 800 nach DIN 276 umfasst ausschließlich die Kosten der Finanzierung eines Bauvorhabens. Dazu zählen insbesondere Zinsen, Kreditnebenkosten oder Gebühren im Zusammenhang mit der Finanzierung des Projekts. Sie ist ein oft unterschätzter, aber essenzieller Bestandteil der Gesamtkosten, vor allem bei größeren oder kreditfinanzierten Vorhaben.
Obwohl die Kostengruppe 800 nicht die Planung oder Bauausführung betrifft, ist sie für eine vollständige Kostenübersicht unverzichtbar. Sie macht Finanzierungskosten sichtbar, die häufig übersehen werden, aber erheblichen Einfluss auf das Gesamtbudget haben können, besonders bei langfristigen oder kreditfinanzierten Bauprojekten.
Darum ist sie besonders relevant:
Die Kostengruppe 800 nach DIN 276 umfasst alle Kosten der Finanzierung eines Bauvorhabens. Sie bildet ausschließlich wirtschaftliche Aufwendungen ab – keine baulichen oder planerischen Leistungen.
Typische Inhalte der Kostengruppe 800:
Anders als die übrigen Kostengruppen betrifft die Kostengruppe 800 keine baulichen oder planerischen Maßnahmen, sondern rein wirtschaftliche Aufwendungen. Die DIN 276 gliedert die KG 800 in fünf Untergruppen:
810 – Finanzierungsnebenkosten:
Dazu zählen z. B. Notar- und Gerichtskosten für Grundbucheinträge, Bearbeitungsgebühren bei Banken oder Beratungsleistungen rund um die Finanzierung.
820 – Fremdkapitalzinsen:
Zinskosten für Darlehen während der Planungs- und Bauzeit (Zwischenfinanzierung), bis das Objekt genutzt oder vermarktet wird.
830 – Eigenkapitalzinsen:
Kalkulatorische Zinsen für eingesetztes Eigenkapital, etwa bei Investoren oder öffentlichen Bauherren zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
840 – Bürgschaften:
Kosten für Avale, z. B. zur Absicherung von Darlehen oder Anzahlungen (Bürgschaftsgebühren, Versicherungsprämien).
890 – Sonstige Finanzierungskosten:
Weitere Kosten wie z. B. für Zinsabsicherungen, spezielle Versicherungen oder externes Finanzierungsmanagement.
Diese Gliederung ermöglicht eine transparente Kostenplanung für alle Leistungen außerhalb der klassischen Baukosten.
In der Praxis häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten, da manche Kosten fälschlich der KG 800 zugeordnet werden. Eine klare Trennung der Kostengruppen ist jedoch entscheidend für eine verlässliche und normgerechte Kostenplanung:
Eine konsequente Trennung dieser Kostenbereiche unterstützt nicht nur die Übersichtlichkeit, sondern schafft auch die Grundlage für belastbare Kostenkennwerte und Förderanträge.
Die Kostengruppe 800 nach DIN 276 umfasst ausschließlich Finanzierungskosten, die im Zusammenhang mit einem Bauprojekt entstehen. Dazu zählen insbesondere Zinsaufwendungen und sonstige wirtschaftliche Nebenkosten – unabhängig von der eigentlichen Bauausführung.
Beispiel: Neubau eines Verwaltungsgebäudes
Beispiel: Sanierung eines Schulgebäudes durch einen privaten Investor
Die Finanzierungskosten in der Kostengruppe 800 werden bei der Baukostenplanung oft vernachlässigt, vor allem bei Projekten mit hohem Fremdfinanzierungsanteil oder langen Laufzeiten. Eine zu späte oder unvollständige Berücksichtigung kann zu erheblichen Finanzierungslücken führen. Die folgenden Tipps helfen, die KG 800 von Beginn an richtig einzuplanen:
Die Kostengruppe 800 wird in der Praxis häufig unterschätzt oder falsch angewendet. Da sie ausschließlich Finanzierungskosten umfasst, ist ihre genaue Definition besonders wichtig für eine saubere und vollständige Projektkostenplanung. Die folgenden typischen Fehler sollten vermieden werden:
Die Kostengruppe 800 umfasst die Finanzierungskosten eines Bauprojekts – also Zinsen, Kreditnebenkosten oder kalkulatorische Eigenkapitalzinsen – und bildet damit einen wichtigen Bestandteil der Gesamtkosten. Wer diese Aufwendungen systematisch erfasst, von anderen Nebenkosten sauber abgrenzt und frühzeitig in die Budgetplanung integriert, erhöht die Transparenz und schafft finanzielle Sicherheit im Projektverlauf. Gerade bei kreditfinanzierten oder langfristig angelegten Vorhaben ist die KG 800 ein entscheidender Faktor für eine realistische und belastbare Kostenplanung.
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