Kostengruppe 800 nach DIN 276: Finanzierungskosten im Überblick

Die Kostengruppe 800 nach DIN 276 umfasst sämtliche Finanzierungskosten, die im Zusammenhang mit der Realisierung eines Bauvorhabens entstehen. Dazu zählen unter anderem Kreditzinsen, Bereitstellungszinsen, Gebühren sowie weitere Kosten der Kapitalbeschaffung, die außerhalb der eigentlichen Bau- und Planungskosten liegen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Vollständigkeit der Gesamtkostenbetrachtung und sind besonders bei fremdfinanzierten Projekten von zentraler Bedeutung.

1. Was ist die Kostengruppe 800?

Die Kostengruppe 800 nach DIN 276 umfasst ausschließlich die Kosten der Finanzierung eines Bauvorhabens. Dazu zählen insbesondere Zinsen, Kreditnebenkosten oder Gebühren im Zusammenhang mit der Finanzierung des Projekts. Sie ist ein oft unterschätzter, aber essenzieller Bestandteil der Gesamtkosten, vor allem bei größeren oder kreditfinanzierten Vorhaben.

2. Warum ist die Kostengruppe 800 so wichtig?

Obwohl die Kostengruppe 800 nicht die Planung oder Bauausführung betrifft, ist sie für eine vollständige Kostenübersicht unverzichtbar. Sie macht Finanzierungskosten sichtbar, die häufig übersehen werden, aber erheblichen Einfluss auf das Gesamtbudget haben können, besonders bei langfristigen oder kreditfinanzierten Bauprojekten.

Darum ist sie besonders relevant:

  • Die Kostengruppe erfasst Zinsen, Kreditnebenkosten und Gebühren, die im Zuge der Projektfinanzierung anfallen.
  • Sie ermöglicht eine vollständige und realistische Kostenprognose.
  • KG 800 hilft Bauherr:innen, Finanzierungsstrategien fundiert zu planen.
  • Diese Kostengruppe schafft Transparenz über alle Aufwendungen rund um das Bauprojekt.
  • Sie ermöglicht sichere Finanzierungsentscheidungen und Kostensteuerung.

3. Was umfasst die Kostengruppe 800?

Die Kostengruppe 800 nach DIN 276 umfasst alle Kosten der Finanzierung eines Bauvorhabens. Sie bildet ausschließlich wirtschaftliche Aufwendungen ab – keine baulichen oder planerischen Leistungen.

Typische Inhalte der Kostengruppe 800:

  • Fremdkapitalzinsen
  • Kalkulatorische Zinsen auf Eigenkapital
  • Finanzierungsnebenkosten (z. B. Bankgebühren)
  • Kosten für Avale und Bürgschaften
  • Notar- und Gerichtskosten (Finanzierung)
  • Aufwendungen für Zinsabsicherungen
  • Externe Finanzierungsberatung.

4. Gliederung der Kostengruppe 800 nach DIN 276

Anders als die übrigen Kostengruppen betrifft die Kostengruppe 800 keine baulichen oder planerischen Maßnahmen, sondern rein wirtschaftliche Aufwendungen. Die DIN 276 gliedert die KG 800 in fünf Untergruppen:

810 – Finanzierungsnebenkosten:
Dazu zählen z. B. Notar- und Gerichtskosten für Grundbucheinträge, Bearbeitungsgebühren bei Banken oder Beratungsleistungen rund um die Finanzierung.

820 – Fremdkapitalzinsen:
Zinskosten für Darlehen während der Planungs- und Bauzeit (Zwischenfinanzierung), bis das Objekt genutzt oder vermarktet wird.

830 – Eigenkapitalzinsen:
Kalkulatorische Zinsen für eingesetztes Eigenkapital, etwa bei Investoren oder öffentlichen Bauherren zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

840 – Bürgschaften: 
Kosten für Avale, z. B. zur Absicherung von Darlehen oder Anzahlungen (Bürgschaftsgebühren, Versicherungsprämien).

890 – Sonstige Finanzierungskosten:
Weitere Kosten wie z. B. für Zinsabsicherungen, spezielle Versicherungen oder externes Finanzierungsmanagement.

Diese Gliederung ermöglicht eine transparente Kostenplanung für alle Leistungen außerhalb der klassischen Baukosten.

 

5. Abgrenzung zu anderen Kostengruppen - Verwechslungsgefahr vermeiden

In der Praxis häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten, da manche Kosten fälschlich der KG 800 zugeordnet werden. Eine klare Trennung der Kostengruppen ist jedoch entscheidend für eine verlässliche und normgerechte Kostenplanung:

  • KG 200 (Vorbereitung der Baumaßnahme): Hierzu zählen z. B. Erschließungskosten, Altlastensanierung oder Maßnahmen zur Baufeldfreimachung, häufig mit der KG 800 verwechselt, da sie ebenfalls vor oder neben der Bauausführung anfallen.
  • KG 300 (Baukonstruktion): Beinhaltet das eigentliche Bauwerk, z. B. Rohbau, Fassade oder Innenausbau. Kosten für baubegleitende Maßnahmen wie Rückbau oder Entsorgung gehören ebenfalls hierhin, nicht zur KG 800.
  • KG 400 (Technische Anlagen): Umfasst sämtliche gebäudetechnischen Anlagen wie Heizung, Lüftung, Sanitär oder Elektroinstallationen. Technische Gutachten oder Fachplanungen gehören dagegen zur KG 700.
  • KG 500 (Außenanlagen): Gestaltung des Außenbereichs, z. B. Wege, Grünflächen oder Einfriedungen. Auch hier werden gelegentlich Erschließungskosten fälschlich eingeordnet – diese gehören jedoch zur KG 200.
  • KG 600 (Ausstattung): Beinhaltet lose Ausstattung wie Möbel oder medizinisch-technische Geräte. Künstlerische Leistungen („Kunst am Bau“) zählen hingegen nicht zur Ausstattung, sondern zur KG 700.
  • KG 700 (Baunebenkosten): Enthält alle Planungs-, Beratungs- und Managementleistungen, z. B. Architektur, Fachplanung, Projektsteuerung, rechtliche Beratung, Genehmigungen, Gutachten oder auch „Kunst am Bau“. Diese Leistungen werden oft irrtümlich der KG 800 zugeordnet, gehören jedoch eindeutig in die KG 700.

Eine konsequente Trennung dieser Kostenbereiche unterstützt nicht nur die Übersichtlichkeit, sondern schafft auch die Grundlage für belastbare Kostenkennwerte und Förderanträge.

6. Praxisbeispiele für typische Leistungen in der KG 800

Die Kostengruppe 800 nach DIN 276 umfasst ausschließlich Finanzierungskosten, die im Zusammenhang mit einem Bauprojekt entstehen. Dazu zählen insbesondere Zinsaufwendungen und sonstige wirtschaftliche Nebenkosten – unabhängig von der eigentlichen Bauausführung.

Beispiel: Neubau eines Verwaltungsgebäudes

  • Zinsen für Fremdkapital (Zwischenfinanzierung während der Bauzeit)
  • Kalkulatorische Zinsen für Eigenkapital (z. B. bei öffentlich geförderten Projekten)
  • Bearbeitungsgebühren für Kredite
  • Kosten für Avale und Bürgschaften (z. B. für Anzahlungen an Bauunternehmen)
  • Notar- und Gerichtskosten im Rahmen der Finanzierung
  • Kosten für externe Finanzierungsberatung
  • Aufwendungen für Zinsabsicherungsinstrumente (z. B. Swaps)

Beispiel: Sanierung eines Schulgebäudes durch einen privaten Investor

  • Finanzierungskosten für Fremdkapitalaufnahme
  • Gebühren für Vertragsprüfung durch Rechtsanwälte und Notare
  • Avalgebühren zur Absicherung von Fördermitteln
  • Kosten für Bonitätsprüfungen und Finanzierungsnachweise
  • Beratungskosten für Fördermittelbeantragung
  • Zinszahlungen während der Fördermittel-Auszahlung

7. PRO Tipps für die Kostenplanung mit der KG 800

Die Finanzierungskosten in der Kostengruppe 800 werden bei der Baukostenplanung oft vernachlässigt, vor allem bei Projekten mit hohem Fremdfinanzierungsanteil oder langen Laufzeiten. Eine zu späte oder unvollständige Berücksichtigung kann zu erheblichen Finanzierungslücken führen. Die folgenden Tipps helfen, die KG 800 von Beginn an richtig einzuplanen:

  • Frühzeitig berücksichtigen: Zinsen und Kreditnebenkosten entstehen bereits ab Vertragsabschluss und oft weit vor Fertigstellung, daher sollten sie von Anfang an im Finanzierungsplan enthalten sein.
  • Finanzierungskosten realistisch kalkulieren: Die Höhe der Zinsen hängt von Laufzeit, Zinssatz und Auszahlungsmodalitäten ab. Kalkulatorische Zinsen (z. B. für Eigenkapital bei öffentlichen Bauherren) nicht vergessen.
  • Abgrenzung beachten: Finanzierungskosten der KG 800 klar von den Baunebenkosten der KG 700 (z. B. Projektsteuerung, Versicherungen) und Grundstückskosten der KG 100 trennen.
  • Szenarien einplanen: Steigende Zinsen oder lange Bauzeiten können die Finanzierungskosten stark erhöhen. Reservepositionen einplanen oder Zinsrisiken absichern.
  • Laufende Aktualisierung: Die Finanzierung verändert sich im Projektverlauf. Regelmäßige Anpassung der Prognosen erhöht die Transparenz und sichert die Gesamtbudgetkontrolle.

8. Typische Fehler – und wie man sie vermeidet

Die Kostengruppe 800 wird in der Praxis häufig unterschätzt oder falsch angewendet. Da sie ausschließlich Finanzierungskosten umfasst, ist ihre genaue Definition besonders wichtig für eine saubere und vollständige Projektkostenplanung. Die folgenden typischen Fehler sollten vermieden werden:

  1. Finanzierungskosten zu spät eingeplant 
    Der Fokus liegt oft auf Planung und Bauausführung – Finanzierungskosten wie Zinsen oder Avalgebühren werden erst spät berücksichtigt. Das führt zu unerwarteten Finanzierungslücken.
  2. Pauschale Ansätze statt konkreter Planung 
    Pauschale Prozentwerte für Finanzierungskosten sind nur bedingt geeignet. Besser ist es, die tatsächliche Finanzierungsstruktur, Laufzeiten und Zinsbedingungen individuell zu kalkulieren.
  3. Verwechslung mit anderen Kostengruppen 
    Leistungen wie Projektsteuerung, Versicherungen oder Erschließung werden fälschlich der KG 800 zugeordnet – sie gehören aber zur KG 700 bzw. KG 200. Nur echte Finanzierungskosten gehören in die KG 800.
  4. Unklare Kommunikation im Projektteam
    Fehlendes Verständnis über die genaue Abgrenzung der KG 800 kann zu doppelten oder fehlenden Einträgen führen. Klare Definitionen und Abstimmungen im Projektteam sind daher unverzichtbar.
  5. Unvollständige oder veraltete Kostendokumentation
    Auch Finanzierungskosten entwickeln sich im Projektverlauf. Werden sie nicht laufend aktualisiert, fehlt die Kontrolle über das Budget. Eine fortgeschriebene Kostenüberwachung ist daher auch hier erforderlich.

Fazit

Die Kostengruppe 800 umfasst die Finanzierungskosten eines Bauprojekts – also Zinsen, Kreditnebenkosten oder kalkulatorische Eigenkapitalzinsen – und bildet damit einen wichtigen Bestandteil der Gesamtkosten. Wer diese Aufwendungen systematisch erfasst, von anderen Nebenkosten sauber abgrenzt und frühzeitig in die Budgetplanung integriert, erhöht die Transparenz und schafft finanzielle Sicherheit im Projektverlauf. Gerade bei kreditfinanzierten oder langfristig angelegten Vorhaben ist die KG 800 ein entscheidender Faktor für eine realistische und belastbare Kostenplanung.

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