Kostengruppe 500: Außenanlagen wirtschaftlich planen

Außenanlagen sind ein wichtiger Bestandteil jedes Bauprojekts. Die KG 500 nach DIN 276 umfasst alle Maßnahmen außerhalb des Gebäudes – von Wegen bis Grünflächen – und sollte frühzeitig mitgedacht werden.

1. Was ist die Kostengruppe 500 (DIN 276)?

Die Kostengruppe 500 gemäß DIN 276 umfasst alle Kosten für Außenanlagen bei Bauvorhaben. Dazu zählen beispielsweise Freiflächen, Wege, Plätze, Grünflächen, Spielbereiche oder Einzäunungen – also alle baulichen Maßnahmen außerhalb des eigentlichen Gebäudes.

Die KG 500 bildet damit einen eigenständigen Kostenblock in der Baukostenplanung und ist insbesondere bei öffentlichen, gewerblichen oder größeren privaten Bauprojekten von Bedeutung.

2. Warum ist die Kostengruppe 500 so wichtig?

Die KG 500 umfasst die Außenanlagen – ein oft unterschätzter, aber funktional, gestalterisch und technisch essenzieller Teil jedes Bauprojekts.

Darum ist sie besonders relevant:

  • Sie prägt den ersten Eindruck eines Gebäudes – visuell und funktional.
  • Außenanlagen wie Wege, Zufahrten oder Entwässerungssysteme sind notwendig für die Nutzung und Erschließung.
  • Grüne Freiflächen, Spiel- oder Aufenthaltsbereiche verbessern die Aufenthaltsqualität und den sozialen Mehrwert.
  • Technische Außenanlagen (z. B. Beleuchtung, Entwässerung) sichern Betrieb und Sicherheit.
  • Frühzeitige Planung verhindert Schnittstellenprobleme mit Hochbau, TGA und Erschließung.
  • Die Kosten sind häufig erheblich – besonders bei Schulhöfen, Parks oder großen Grundstücken.

3. Was umfasst die Kostengruppe 500?

Die KG 500 bezieht sich auf alle Kosten für Außenanlagen und Freiflächen, die nicht zum Gebäude selbst gehören – gemäß DIN 276.

Typische Inhalte der KG 500:

  • Wege, Zufahrten, Stellplätze
  • Einfriedungen wie Zäune oder Mauern
  • Gelände- und Oberflächengestaltung
  • Grünflächen, Bepflanzung und Bäume
  • Spielplätze, Sport- oder Freizeitflächen
  • Möblierung im Außenraum (z. B. Bänke, Fahrradständer)
  • Außenbeleuchtung, Entwässerung, Versickerung
  • Technische Infrastruktur im Freiraum (z. B. Stromanschlüsse)
  • Lärmschutzwände und Sichtschutzanlagen

4. Gliederung der Kostengruppe 500 laut DIN 276

Die DIN 276 unterteilt die KG 500 in neun Untergruppen (x10–x90), um die Kosten für Außenanlagen und Freiflächen strukturiert erfassen und zuordnen zu können:

  • 510 – Herrichten 
    z. B. Abbruch von Bestandsflächen, Bodenverbesserung, Baufeldfreimachung
  • 520 – Befestigte Flächen 
    z. B. Wege, Zufahrten, Plätze, Terrassen, Parkflächen, Beläge
  • 530 – Einfriedungen 
    z. B. Zäune, Mauern, Tore, Geländer
  • 540 – Außenbeleuchtung 
    z. B. Lichtmasten, Wegbeleuchtung, Strahler
  • 550 – Begrünung 
    z. B. Rasenflächen, Bepflanzung, Bäume, Dachbegrünung
  • 560 – Ausstattung 
    z. B. Bänke, Spielgeräte, Fahrradständer, Papierkörbe
  • 570 – Wasseranlagen 
    z. B. Brunnen, Teiche, Bewässerungssysteme
  • 580 – Sonstige Außenanlagen 
    z. B. Kunstobjekte, Pergolen, besondere Gestaltungselemente
  • 590 – Besondere Maßnahmen 
    z. B. Lärmschutz, ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzpflanzungen

5. Abgrenzung zu anderen Kostengruppen: Verwechslungsgefahr vermeiden

Die Kosten der Außenanlagen (KG 500) überschneiden sich in der Praxis oft mit anderen Kostengruppen – deshalb ist eine klare Trennung besonders wichtig:

  • KG 300 (Baukonstruktion): 
    Gebäudeanschlüsse, Terrassen direkt am Haus oder Tiefgaragenzufahrten zählen zur KG 300, wenn sie konstruktiv zum Gebäude gehören.
  • KG 400 (Technische Anlagen): 
    Außen liegende Leitungen für Strom, Wasser oder Entwässerung fallen in die KG 400, nicht in die KG 500 – auch wenn sie im Außenbereich verlaufen.
  • KG 600 (Ausstattung und Kunstwerke):
    Kunstobjekte im Außenbereich (z. B. Skulpturen) gehören in die KG 600, nicht zu den allgemeinen Ausstattungen der KG 500.
  • KG 700 (Baunebenkosten): 
    Planungskosten für Außenanlagen (z. B. Landschaftsarchitekt:innen) werden in KG 700 erfasst – nicht in der 500er-Kostengruppe selbst.

6. Praxisbeispiele für typische Leistungen in der KG 500

Die Kostengruppe 500 umfasst alle Maßnahmen zur Gestaltung und Erschließung der Außenanlagen – von befestigten Flächen bis zu Grünbereichen. Typische Beispiele:

  • Zuwegungen & Stellplätze: 
    Herstellung von Gehwegen, Feuerwehrzufahrten, Parkflächen oder Fahrradabstellanlagen.
  • Grünflächen & Pflanzungen: 
    Gestaltung von Rasenflächen, Pflanzbeeten, Baumpflanzungen oder Hecken.
  • Möblierung & Ausstattung: 
    Aufstellen von Bänken, Spielgeräten, Abfallbehältern oder Beleuchtungselementen im Freiraum.
  • Einzäunung & Grundstückssicherung: 
    Errichtung von Zäunen, Toranlagen, Geländern oder Sichtschutzwänden.
  • Entwässerung & Regenwassermanagement: 
    Anlage von Sickermulden, Rigolen, Entwässerungsrinnen und Anschluss an die Regenwasserableitung.

7. PRO Tipps für die Kostenplanung mit der KG 500

  1. Außenanlagen frühzeitig mitplanen 
    Außenbereichen sollten von Anfang an in die Gesamtplanung einbezogen werden – nicht erst nach Planung des Gebäudes und der Technik. Das verhindert teure Nachträge und Budgetüberschreitungen.
  2. Kostengruppen klar abgrenzen 
    Die Außenanlagen (KG 500) müssen sauber von dem Gebäude (KG 300) und der technischen Ausrüstung (KG 400) getrennt werden. Besonders wichtig dabei ist, dass alle Leistungen eindeutig der jeweiligen Gruppe zugeordnet werden, um eine nachvollziehbare und transparente Kostenstruktur sicherzustellen.
  3. Auf bewährte und wartungsarme Ausstattung setzen 
    Standardisierte und langlebige Produkte wie Leuchten oder Bänke sind oft günstiger und reduzieren langfristig Pflege – und Betriebskosten.

8. Typische Fehler – und wie man sie vermeidet

In der Praxis wird die KG 500 häufig vernachlässigt oder ungenau geplant. Diese Fehler kosten später Zeit, Geld und Nerven – lassen sich aber leicht vermeiden:

  • Zu späte Berücksichtigung: 
    Außenanlagen werden oft erst am Projektende geplant – das führt zu Budgetengpässen oder Kompromisslösungen. 
    Tipp: Außenanlagen gleichwertig mit Gebäude und Technik von Beginn an mitplanen.
  • Unklare Leistungsabgrenzung:
    Schnittstellen zu KG 300 (z. B. Terrassen) oder KG 400 (z. B. Außenbeleuchtung) sind nicht sauber definiert. 
    Tipp: Zuständigkeiten früh klären und eindeutig dokumentieren.
  • Fehlende Abstimmung mit Technik: 
    Entwässerung, Stromleitungen oder Fundamente für Möblierung werden nicht frühzeitig koordiniert.
    Tipp: Regelmäßiger Austausch mit Fachplaner:innen der TGA und Objektplanung.
  • Pflegeaufwand nicht bedacht:
    Aufwendige Bepflanzung oder Beläge verursachen hohe Folgekosten.
    Tipp: Pflegeleichte, langlebige Materialien bevorzugen und Betriebskosten mit einplanen.
  • Fehlende oder veraltete Kostendaten:
    Veraltete Werte führen zu unrealistischen Budgets.
    Tipp: Mit aktuellen Erfahrungswerten oder Datenbanken wie BKI kalkulieren.

Fazit

Die Kostengruppe 500 ist mehr als nur „Grün rund ums Gebäude“ – sie umfasst wichtige Außenanlagen, die Funktion, Gestaltung und Nutzbarkeit eines Bauprojekts entscheidend mitbestimmen. Wer sie von Anfang an mitdenkt, sorgfältig abgrenzt und professionell plant, sichert nicht nur ein stimmiges Gesamtbild, sondern auch Kostenkontrolle und langfristige Nutzungsqualität.

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