Kostengruppe 200: Grundlagen und Praxisbeispiele zur Grundstückserschließung

Die Kostengruppe 200 nach DIN 276 beinhaltet alle Maßnahmen zur Herrichtung und Erschließung eines Grundstücks, die für die baureife Vorbereitung unverzichtbar sind. Von der Geländemodellierung über Abbrucharbeiten bis hin zur Verlegung von Hausanschlüssen bilden diese Leistungen die Basis für jedes erfolgreiche Bauprojekt.

1. Was ist die Kostengruppe 200?

Die Kostengruppe 200 nach DIN 276 umfasst die „Herrichtung und Erschließung“ eines Grundstücks. Dazu zählen Maßnahmen wie der Grundstückserwerb, die Freilegung und Erschließung sowie Bodenuntersuchungen. Die Kostengruppe ist Teil der vorbereitenden Baukosten und dient der Schaffung geeigneter Grundstücksverhältnisse.

2. Warum ist die Kostengruppe 200 so wichtig?

Die Kostengruppe 200 ist von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage für eine reibungslose und rechtssichere Bebauung des Grundstücks schafft.

  • Sicherstellung der Bebaubarkeit durch Erschließung und Bodenuntersuchungen
  • Klärung rechtlicher Voraussetzungen
  • Vermeidung von Planungsrisiken durch frühzeitige Standortanalyse
  • Grundlage für präzise Kosten- und Terminplanung
  • Einfluss auf Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit des Gesamtprojekts

3. Was umfasst die Kostengruppe 200?

Die Kostengruppe 200 nach DIN 276 umfasst alle Kosten, die anfallen, um das Grundstück für das Bauprojekt herzurichten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Herrichten des Baugrundstücks (z.B. Rodung, Aushub, …)
  • Erschließung des Baugrundstücks (z.B. Straßenbau, Gehwege, …)
  • Kosten für Erschließungsbeiträge und Gebühren
  • Kosten für Bodenuntersuchungen und -gutachten
  • Kosten für Baumfällungen und Baumpflege
  • Eventuelle Kosten für den Umzug von Eigentümern oder Mietern

4. Gliederung der Kostengruppe 200 laut DIN 276

Die DIN 276 unterteilt die Kostengruppe 200 in fünf Untergruppen und schafft damit eine übersichtliche und strukturierte Kostenplanung.

KG 210 – Herrichten
Sicherungsmaßnahmen, Abbruchsmaßnahmen, Altlastenbeseitigung, Herrichten der Geländeoberfläche und sonstiges Herrichten

KG 220 – Öffentliche Erschließung 
Entsorgung des Abwassers, Wasserversorgung, Gasversorgung, Fernwärmeversorgung, Storm, Telekommunikation, Verkehrserschließung, Sonstiges

KG 230 – Nichtöffentliche Erschließung 
Herstellung von privaten Zufahrtswegen, Bau von privaten Pumpstationen für Schmutz- oder Regenwasser

KG 240 – Ausgleichsarbeiten
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, Wiederherstellung oder Verbesserung von Lebensräumen, Erosionsschutzmaßnahmen in sensiblen Bereichen

KG 250 – Übergangsmaßnahmen 
Provisorische Zufahrten oder Baustraßen, temporäre Parkflächen oder Lagerflächen, vorübergehende Ver- und Entsorgungsleitungen

5. Abgrenzung zu anderen Kostengruppen: Verwechslungsgefahr vermeiden

Die richtige Zuordnung von Leistungen zu den Kostengruppen der DIN 276 ist entscheidend für eine transparente und belastbare Kostenplanung.

Typische Abgrenzungsbereiche:

  • KG 200 vs. KG 300:
    Nur vorbereitende Maßnahmen gehören in die Kostengruppe 200. Alles, was dauerhaft ein Teil des Bauwerks ist (z.B. Bodenplatten), zählt zu KG 300.
  • KG 240 vs. KG 500:
    KG 240 beinhaltet keine baulichen Maßnahmen, sondern stellt eine reine Abgabeposition für ökologische Ausgleichsmaßnahmen dar. Nicht zu verwechseln mit KG 500 mit landschaftsbaulichen Arbeiten.
  • KG 250 vs. KG 300/400: 
    Im Gegensatz zur KG 300 bzw. 400 beinhaltet die KG 250 keine dauerhaften Baumaßnahmen.

6. Praxisbeispiele für typische Leistungen in der KG 200

In der Baupraxis umfasst die KG 200 alle vorbereitenden Maßnahmen für die Grundstückssituation. Zum Beispiel:

Neubau eines Wohngebiets auf ehemaligem Industriegelände

  • Abbruch von Altgebäuden und Fundamenten
  • Bodenabtrag und Altlastensanierung
  • Modellierung der Geländeoberfläche
  • Herstellung privater Erschließungsstraßen und Zufahrten
  • Verlegung von Hausanschlussleitungen

Errichtung eines Bürogebäudes auf unerschlossenem Grundstück

  • Rodung von Bäumen und Entfernung von Sträuchern
  • Geländeanpassungen
  • Anschluss an öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Bau einer provisorischen Baustraße für die Bauphase

Sanierung und Erweiterung einer Bestandsfläche für einen Schulneubau

  • Rückbau und Abbruch alter Sportanlagen und Pflasterflächen
  • Bodenverbesserung zur Tragfähigkeitserhöhung
  • Herstellung privater Erschließungswege und Fahrradwege auf dem Schulgelände
  • Verlegung von Versorgungsleitungen innerhalb des Grundstücks
  • Anlage von temporären Baustellenzufahrten und Schutzmaßnahmen für vorhandene Grünflächen während der Bauphase

7. PRO Tipps für die Kostenplanung mit der Kostengruppe 200

  1. Frühzeitige Bestandsaufnahme und Untersuchung
    Der aktuelle Stand des Grundstücks sollte genau erfasst werden: Altlasten, Vegetation, Geländehöhen und vorhandene Infrastruktur beeinflussen die Kosten erheblich. Je früher diese Informationen vorliegen, desto genauer kann die Planung erfolgen.
  2. Detaillierte Abgrenzung der Leistungen 
    Die Untergruppen der KG 200 müssen klar voneinander abgegrenzt werden. So werden Kostenüberschneidungen und Fehler bei der Zuordnung vermieden.
  3. Puffer für Ausgleichsmaßnahmen einplanen 
    Ökologische Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind oft verpflichtend und können unvorhergesehene Kosten verursachen. Eine ausreichende Reserve in der Kostenschätzung sollte frühzeitig eingeplant werden.
  4. Kosten für temporäre Übergangsmaßnahmen berücksichtigen 
    Provisorische Zufahrten, Baustelleneinrichtungen oder Schutzmaßnahmen während der Bauzeit verursachen ebenfalls Kosten, die häufig unterschätzt werden. Diese sollten ebenso frühzeitig einkalkuliert werden.

8. Typische Fehler - und wie man sie vermeidet

  1. Unklare Abgrenzung der Kostengruppen 
    Die Leistungen der Untergruppen der KG 200 werden vermischt. 
    Vermeidung: Klare Definition und sorgfältige Prüfung der Leistungskataloge. Bei Unsicherheiten Expert:innen oder Planer:innen einbeziehen.
  2. Unterschätzung der Altlastensanierung
    Die Kosten für Bodenreinigung oder Entsorgung werden oft zu niedrig angesetzt. 
    Vermeidung: Frühzeitige Bodenuntersuchungen durchführen, um Kosten kalkulieren zu können.
  3. Vergessen von Übergangsmaßnahmen
    Temporäre Baustraßen, Baustellensicherung oder Schutzmaßnahmen werden nicht berücksichtigt, was zu Nachträgen führt.
    Vermeidung: Übergangsmaßnahmen in frühzeitiger Planung aufnehmen und Kosten hinterlegen.
  4. Puffer für Ausgleichszahlungen fehlen
    Ökologische Ausgleichszahlungen werden übersehen und führen zu Budgetüberschreitung. 
    Vermeidung: Umweltrechtliche Kostenschätzungen frühzeitig durchführen und ausreichend Reserven einplanen.

Fazit

Die Kostengruppe 200 bildet die Grundlage für jedes Bauprojekt, da sie alle wichtigen Vorbereitungs- und Erschließungsmaßnahmen am Grundstück umfasst. Eine sorgfältige Planung und klare Abgrenzung der Leistungen ist entscheidend, um Kostenüberschreitungen zu vermeiden und das Grundstück optimal auf die folgenden Bauphasen vorzubereiten.

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